Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Berechnung Elterngeld bei zweitem Kind während Elternzeit

Frage: Berechnung Elterngeld bei zweitem Kind während Elternzeit

Uffuff91

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, Ich habe mich nun schon einige Zeit durch das Forum gelesen . Trotz bereits unzähliger ähnlicher Anfragen konnte ich dennoch keine konkrete Antwort auf mein Anliegen finden . Eine kurze Schilderung , meine Tochter wurde am 10.07.2018 geboren , wir beziehen das Basiselterngeld über die Dauer einen Jahres. Allerdings habe ich zwei Jahre Elternezeit bei meinem Arbeitgeber beansprucht! Nun meine Frage, wie würde sich das Elterngeld berechnen wenn ich im zweiten Lebensjahr meiner Tochter erneut schwanger werden würde, da ich zu diesem Zeitpunkt ja bereits kein Elterngeld mehr bekommen würde aber noch in Elternzeit wäre . Vielen Dank für Ihre Hilfe


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor Juli 2015 geboren ist. Wenn das Kind nach Juli 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Liebe Grüße, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Erstaunlich, dass sich da nichts gefunden hat, denn die Frage kommt doch ständig. Und irgend eine super spezielle Konstellation ist das ja nun nicht gerade. Je nach Geburtstermin bekommst Du Mindestsatz + Geschwisterbonus und eventuell mehr - auch abhängig davon ob im 2. LJ z.B. TZ gearbeitet wurde. Die 12 Monate mit EG Bezug und die vorherigen Mutterschutzfristen werden ausgeklammert, ansonsten berechnet sich das Einkommen analog zum ersten Kind aus den 12 Monaten vor Mutterschutz. Der Elterngeldrechner des Ministeriums bringt konkrete Zahlen. Nicht vergessen die EZ zum Tag vor dem neuen Mutterschutz zu beenden um volles Mutterschutzgeld zu erhalten. LG Lilly


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag ich bin Mutter einer 2jährigen Tochter und habe seit der Geburt von Lara am 13.04.12 insgesamt 3 Elternzeit beantragt. Jetzt bin ich erneut schwanger und werde voraussichtlich am 18.10.14 unser zweites Kind bekommen. Mutterschutz beginnt laut Rechner am 06.09. Da ich wieder 3 Jahre nehmen möchte, lasse ich Laras Elternzeit zu die ...

Hallo, ich habe eine Frage. Ich habe 14.03.19 mein erstes Kind bekommen und habe für ein Jahr Elterngeld bezogen. In Elternzeit bin ich bis 30.09.20 Nun bin ich wieder Schwanger und habe Beschäftigungsverbot bekommen. Errechneter Geburtstermin ist 07.03.21 Wie wird mein Elterngeld berechnet ? Wird für die Zeit wo ich kein Einkommen hatte das ...

Guten Tag Frau Bader, mein Arbeitgeber hat den Standort, an dem ich vor der Elternzeit tätig war, während dieser schließen müssen. Mir wurde bereits eine Stelle an einem anderen Standort angeboten, die gleichwertig ist, aber für mich uninteressant. Ich hatte ein erfolgreiches Vorstellungsgespräch in einer anderen Firma und möchte nun kündigen. ...

Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ?    Danke und viele Grüße 

Hallo, Mein Mann und ich planen mit unseren 3 Kindern für 2 Jahre ins Ausland (außerhalb der EU) zu gehen. Wir würden für die Zeit beide jeweils 2 Jahre Elternzeit nehmen (aber kein Elterngeld mehr beziehen) und unsere aktuellen Arbeitgeber um die Erlaubnis bitten, in der Zeit für einen anderen Arbeitgeber arbeiten zu dürfen. Wenn die Arbeitgeb ...

Hallo Frau Bader,   ich habe mein erstes Kind 05/2023 bekommen und mein zweites Kind kommt voraussichtlich 02/2026. ich war die gesamte Zeit in Elternzeit und werde diese fristgerecht zum Beginn des Mutterschutzes kündigen.  habe ich dann wieder Anspruch als Mutterschutzgeld für das Gehalt die letzten 3 Monate vor der Geburt/Beginn des M ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich noch zwei Jahre in Elternzeit und plane momentan meine Zukunft neu. Eventuell möchte ich mich beruflich umorientieren.  Wie sieht es mit dem Fall aus, wenn ich mich während der Elternzeit auf eine Ausbildung bewerben würde und eine Zusage erhalte, aber erst für einen Start in mehreren Monaten. Wann m ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich melde mich bei Ihnen, da ich auf der Suche nach speziellen Antworten zu folgenden Themen bin:  1) Nebenbei selbstständig Arbeiten während eines Beschäftigungsverbots (BV) im Hauptjob  2) Generell zu Elternzeit und Elterngeld (wenn man zweigleisig „fährt")    Kurz zu mir: Normalerweise arbeite ich 70% Tei ...

Sehr geehrte Frau Bader, es geht um die Elternzeit und das Elterngeld meines Mannes (Kind geboren 11/2024).  Er hatte im Juli einen Monat Elternzeit genommen( mit Elterngeld Basis), einen weiteren Monat nimmt er im Mai 2026 mit Elterngeld Plus. Er erhielt für dieses Jahr Juli Elterngeld Basis, den vollen Satz. Er arbeitet als Verkäufer und sein ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich befinde mich derzeit noch in Elternzeit und wollte ab 1.10.25 wieder in Teilzeit in Elternzeit bei meinem derzeitigen Arbeitgeber starten. Nun ist es so, dass ich vor der Schwangerschaft bereits unter Depressionen - auch durch meinen derzeitigen Arbeitgeber bedingt - litt.  Eigentlich möchte ich nicht mehr zu me ...