Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwanger in zwei jähriger EZ -beschäftigungsverbot?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Schwanger in zwei jähriger EZ -beschäftigungsverbot?

Schl

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Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich seit dem 31.12.2018 mit meinem zweiten Kind in Elternzeit . Zwei Jahre Elternzeit mit einem Jahr Elterngeld . Ab Januar 2020 wollte ich eigentlich wieder arbeiten gehen . Mein Mann und ich spielen jedoch mit dem Gedanken ein drittes Kind zu bekommen und fragen uns was finanziell günstiger für uns ist . Falls ich nun schwanger werden würde bedeutet das dann für mich das ich die Elternzeit erst dann beenden kann wenn der Mutterschutz eintrifft und kein geld in den Monaten der Schwangerschaft bekomme(also das zweite Jahr EZ? Zudem bin ich Krankenschwester und falle sofort ins beschäftigungsverbot sodass ich nicht arbeiten gehen kann im Falle einer ss. Also die Frage ist bekomme ich dann das ganze zweite Elternzeit Jahr kein Geld bis zum MS oder falle ich ins BV? Wenn ich im Januar wieder anfange zu Arbeiten in EZ und dann schwanger werde was passiert dann im BV welches Geld bekomme ich dann ? Ich freue mich auf eine Antwort


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie bekommen bei einem BV den Lohn, den Sie ohne erhalten würden Wenn Sie also TZ arbeiten bekommen Sie den TZ-Lohn. Wenn Sie nicht arbeiten spielt das BV keine Rolle. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Du willst ja ab Jan 2020 Teilzeit in Elternzeit arbeiten. Also bekommst du dann auch daraus Lohn im Falle eines BV. Das Gehalt wäre auch besser für das Elterngeld für das 3. Kind. Was nicht geht, ist die Elternzeit abzubrechen um in ein Vollzeit BV zu gehen. Zumal du ja dann auch eine entsprechende Kinderbetreuung nachweisen musst.


Schl

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Aber was wäre wenn ich jetzt bevor ich angefangen hätte zu arbeiten schwanger geworden wäre ?


Mitglied inaktiv

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Hast es vertraglich geregelt, dass du ab Jan Teilzeit arbeiten willst?


Schl

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Gestern habe ich eine kurz Zeiler in Form einer E-Mail an meinen Abteilungsleiter geschrieben , das ich ab Januar Teilzeit in Ez beantrage .


Mitglied inaktiv

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Wenn das dann fix ist, bekommst du ab Jan trotzdem den Lohn als würdest du arbeiten. Solange würde ich eine Schwangerschaft dann nicht mitteilen.


sternenfee75

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Und nicht unbedingt mit einem Berufsverbot planen, gibt es bei uns im Haus auch nicht mehr, man wird dann umgesetzt zB als Pflegesekretärin.


Schl

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Warum sollte man die ss dann nicht mitteilen ?


Schl

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Und was ist wenn ich schwanger wäre bevor ich arbeiten gehen würde im Januar ? Bleibe ich in Elternzeit ohne Elterngeld ?


Mitglied inaktiv

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Na wenn der Vertrag nicht fix ist, könnte der AG ja sagen, dass er keinen bedarf hat?? In der reinen Elternzeit spielt ein mögliches BV keine Rolle. Wovor solltest du also geschützt werden?


mellomania

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spielt ein bv keine rolle. wenn du jetzt schwanger wirst erhälst du kein bv da du nicht arbeitest. ist der vertrag fix unterschrieben vereinbart und du wirst dann doch schwanger, DANN kannst du eventuell!! ein bv erhalten wenn der AG keine ersatztätigkeit hat. du kannst aber nicht von einem bv ausgehen. daher muss die kinderbetreuung stehen, dass du arbeiten gehen kannst. und solange das oben nicht gegeben ist, erhälst du kein geld von außen. der vater der kinder ist für dich und die kinder verantwortlich.


Felica

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Ich würde vor allen erste einmal schnellstens 2 Monate Basis-EG in EG Plus ändern lassen wenn ihr zeitnah mit einem weiteren Kind plant. Dann würde nämlich 14 Monate ausgeklammert werden statt nur 12. 2 Monate VZ - sofern du vor Kind 2 in VZ gearbeitet hat - machen sich besser wie TZ-Gehalt bei der Berechnung des neuen EG. Klar, TZ wird dann mit EG Plus verrechnet, das aber auch nur wenn du über eine bestimmte Summe kommst. Wie hoch ist von deinem eigentlichen Einkommen abhängig, also am besten mal bei der EG-Kasse beraten lassen und das besser gestern wie morgen. Den es wird jetzt schon knapp wegen Änderungen, falls es überhaupt noch klappt.


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