Langzeitkrank - Schwanger - Beschäftigungsverbot - Anspruch?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Langzeitkrank - Schwanger - Beschäftigungsverbot - Anspruch?

Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis und bin schon etwas länger krankgeschrieben. Seit Mai diesen Jahres wurde ich ausgesteuert und bekomme jetzt ALG1 statt Krankengeld. Im Falle einer Schwangerschaft würde ich von meinem Arzt ein Beschäftigungsverbot bekommen. Nun zu meiner Frage: Wie würde sich das finanziell auswirken, sollte ich während der langen Krankschreibung schwanger werden, sodass aus der Krankschreibung quasi ein Beschäftigungsverbot wird? Wie wird das berechnet? Und wie muss ich im Falle einer Schwangerschaft vorgehen (wen wann informieren)? Vielen Dank im Voraus, Viele Grüße

von Wunscherfüller am 16.09.2021, 14:44



Antwort auf: Langzeitkrank - Schwanger - Beschäftigungsverbot - Anspruch?

Hallo, die Krankschreibung geht dem BV vor. Der Arzt kann also nicht die Krankschreibung beenden und ein BV aussprechen - es sei denn, die Krankheit endet tatsächlich. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.09.2021



Antwort auf: Langzeitkrank - Schwanger - Beschäftigungsverbot - Anspruch?

ein bv kann man nur erhalten wenn man arbeitet. da du nicht arbeitest, bekommst du nichts. kein bv. das hätte doch keine grundlage. BESCHÄFTIGUNGSverbot. in wie weit du leistungen im mutterschutz erhälst von der krankenkasse weiß ich nicht. aber auch einen AG zuschuss erhälst du nicht, da du nicht arbeitest. du musst gesund und tatsächlich arbeitsfähig sein um ein bv zu erhalten. die krankenkassen überprüfen sowas auch gerne, gerade in fällen wie deinem.

von mellomania am 16.09.2021, 14:49



Antwort auf: Langzeitkrank - Schwanger - Beschäftigungsverbot - Anspruch?

Hallo, da du ja ausgesteuert und immer noch krank bist, und damit nicht arbeitsfähig, tut ein mögliches BV nichts zur Sache. Du bekommst weiterhin ALG1, so wie du es auch ohne Schwangerschaft bekommen würdest. Wenn du schon ausgesteuert wurdest, wieso kam es bei dir noch nicht zu einer Reha?

von Feuerschweifin am 16.09.2021, 14:49



Antwort auf: Langzeitkrank - Schwanger - Beschäftigungsverbot - Anspruch?

Wenn Du krank geschrieben bist, kannst Du kein BV bekommen. Schließlich musst Du ja arbeitsfähig sein um ein BV zu erhalten.

von Suomi am 16.09.2021, 14:49



Antwort auf: Langzeitkrank - Schwanger - Beschäftigungsverbot - Anspruch?

wieso bekommt man als kranker alg1???

Mitglied inaktiv - 16.09.2021, 15:13



Antwort auf: Langzeitkrank - Schwanger - Beschäftigungsverbot - Anspruch?

Nach der Aussteuerung und vor der Berentung bekommt man ALG1. Ist ein ganz gewöhnlicher Vorgang.

von Feuerschweifin am 16.09.2021, 15:23



Antwort auf: Langzeitkrank - Schwanger - Beschäftigungsverbot - Anspruch?

Ich würde mich um ei e EU-Rente kümmern. Da ALG1 mit 0 € gerechnet wird, würdest du nur 300€ EG bekommen. BV spielt keine Rolle solange du arbeitsunfähig bist.

von Felica am 16.09.2021, 16:36



Antwort auf: Langzeitkrank - Schwanger - Beschäftigungsverbot - Anspruch?

Du meinst eu-berentung? Aber als au steht man doch dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung? Wie lange bekommt man alg1? Wie kann man alles tun um in arbeit zu kommen? Steht berentung bei der ap zur debatte?

Mitglied inaktiv - 16.09.2021, 19:11



Antwort auf: Langzeitkrank - Schwanger - Beschäftigungsverbot - Anspruch?

Es ist ALG nach nach § 145 SGB III (nicht § 137). Stichwort Nahtlosigkeitsregelung.

von Tigerblume am 16.09.2021, 19:37



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