Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Rückfrage zum Mutterschaftslohn bei Beschäftigungsverbot

Frage: Rückfrage zum Mutterschaftslohn bei Beschäftigungsverbot

Lisa2405

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Sehr geehrte Fr. Bader, vielen Dank schon mal für Ihre erste Antwort: "Hallo, in diesem Fall erhalten Sie den Lohn, den Sie ohne Beschäftigungsverbot erhalten würden. Liebe Grüße NB" Ist das so, weil der Berechnungszeitraum Mai-Juli (in diesen Monaten war ich noch nicht im Unternehme tätig) wäre, da der Schwangerschaftseintritt im August war? Im Arbeitsvertrag wurde kein festes Gehalt, sondern ein Stundenlohn und ein maximales Gehalt von 450€ festgelegt. Das monatliche Gehalt richtet sich also nach der tatsächlich geleisteten Arbeit, die theoretisch jeden Monat unterschiedlich sein könnte. Wenn die Monate Mai-Juli als Berechnungsgrundlage genommen werden, gibt es ja kein Gehalt, aus dem der Durchschnitt errechnet werden könnte. Wie wird dann der Mutterschutzlohn berechnet, wenn ich vertraglich kein festes Gehalt habe bzw. womit kann ich rechnen? Liebe Grüße, LH


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der eigentliche Berechnungszeitraum kommt hier ja nicht in die Frage. Insofern finde ich die Idee mit den Dienstplänen sehr gut. Dann kann man zumindestens einen Schnitt aus zwei Monaten bilden, was Sie ansonsten erhalten hätten. Liebe Grüße NB


Felica

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Nach deinem Dienstplan.


Lisa2405

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Hallo Felica, nach welchem Dienstplan meinen Sie? Ich hatte nur einen Dienstplan für August und September, da ich erst zum 01.08. im Unternehmen angefangen habe. Aber wenn ich es richtig verstanden habe, werden die Monate Mai, Juni und Juli zur Berechnung genommen (Schwangerschaftsbeginn August) und da habe ich auf dem Dienstplan noch nicht existiert. LG, LH


Felica

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Ja, aber mit dem dienstplan hast du einen Beweis das du ohbe Schwangerschaft gearbeitet hättest. Da dir wegen der Schwangerschaft kein Nachteil entstehen darf, muss dieser Dienstplan als Berechnungsgrundlage genommen werden. Die letzten 3 Monate sind ja nicht möglich.


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