Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Resturlaub bei Beschäftigungsverbot

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Resturlaub bei Beschäftigungsverbot

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Hallo Frau Bader, ich hatte Ihnen vor einigen Monaten eine Frage gestellt, da mein AG, mir öfters bereits genehmigten Urlaub gestrichen hat bzw. nicht mehr gewähren wollte. Nun habe ich seit dem 19.12. ein Beschäftigungsverbot bis Anfang Mutterschutz (am 12.03.) erhalten und noch einen Resturlaubsanspruch für 2006 von 14 Tagen und 2007 anteilig von 13 Tagen. Ich musste Mitte Dezember einen Antrag bei meinem AG stellen, dass mein Resturlaub auf das 1. Quartal 2007 übertragen wird, welcher auch genehmigt wurde. Durch das BV kann ich die Tage ja nicht mehr nehmen. Nun zu meiner Frage: Wie muss ich nun weiter vorgehen? Werden die 14 Tage nun bis ans Ende der Elternzeit übertragen oder verfallen diese Ende März? Oder muss ich nun schriftlich um Auszahlung/Abgeltung dieser Tage bitten? Möchte diese Tage nicht durch Unwissenheit meinerseits verfallen lassen. Vielen Dank im voraus. cutter26


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, eine Auszahlung ist nur zur Beendigung des Vertrages möglich. Ansonsten können Sie den Urlaub bis zu dem Jahr nachd er Beendigung des EU nehmen. Liebe Grüsse, NB


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