Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Resturlaub bei befristetem Arbeitsvertrag

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Resturlaub bei befristetem Arbeitsvertrag

Mitglied inaktiv

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Mein Entbindungstermin ist der 18.05.2007 Da ich in der Gastronomie tätig bin und ich anfangs Beschwerden hatte, hat mein Arzt mir ein Beschäftigungsverbot erteilt bis zum Beginn des Mutterschutzes, welcher am 06.04.07 beginnt. Ich habe noch 5 Tage alten Urlaub, anteilig 12 Tage für dieses Jahr und 6 Übertage. Mein Arbeitsvertrag ist bis 30.06.07 befristet und wird logischerweise nicht verlängert. Also kann ich ja meinen Urlaub nicht mehr nehmen. Wie verhält es sich jetzt? Ist mein AG verpflichtet mir den Urlaub und die Übertage zu bezahlen? Vielen Dank für eine schnelle Antwort und Liebe Grüße


Mitglied inaktiv

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Ja. Er muss dir deine Überstunden und Urlaubstage ausbezahlen


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