Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie ist mein Recht auf Resturlaub bei befristeten Arbeitsvertrag?

Frage: Wie ist mein Recht auf Resturlaub bei befristeten Arbeitsvertrag?

Endlich rund

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Guten Tag, ich habe ab Ende August einen neuen befristeten Arbeitsvertrag, der bis nächstes Jahr Juli gilt. Allerdings verabschiede ich mich schon dieses Jahr Ende November in den Mutterschutz. Wie sieht es mit meinem Resturlaub aus? Darf ich den aus "2020" vor Abtritt nicht nehmen? Mein AG will mir diesen nächstes Jahr, nach Ablauf meines Vertrages, auszahlen. Da bin ich aber in Elterzeit und darf nichts dazuverdienen. Wie wirkt sich das steuerlich aus? Oder sollte er mir mit meinem letzten Gehaltsscheck alles ausbezahlen? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Herzliche Grüße!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ihr AG hat recht. Einmalzahlungen werden beim EG nicht berücksichtigt. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Wann genau ist dein ET? Also wenn im nov dein Mutterschutz beginnt, hast du in 2020 max Anspruch für Jan Februar März. Der AG kann den Urlaubsanspruch für jeden vollen Monat Elternzeit kürzen. Und klar wird übriger Urlaub erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgezahlt


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