Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Rechtsanspruch Kitaplatz Ü3

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Rechtsanspruch Kitaplatz Ü3

Alexa1974

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Hallo Frau Bader, unser Kleiner ist jetzt drei Jahre alt geworden und soll ab Sommer (dann 3 1/2) in die Kita. Zur Zeit ist er bei einer Tagesmutter. Er fühlt sich da auch sehr wohl, aber "wächst" jetzt einfach raus. Gerade wenn ab Sommer neue "Babys" nachkommen. Wir haben ihn jetzt in unseren 7 Wunschkitas angemeldet (mehr geht mit dem neuen Anmeldesystem der Stadt leider nicht) und haben den Rechtsanspruch beim Jugendamt angemeldet. Jetzt heißt es warten. Wie ist denn eigentlich die Rechtslage bei der Erfüllung des Rechtsanspruches? Ich meine, der Anspruch gilt als erfüllt, wenn das Jugendamt eine Betreuung anbietet, oder? Was bedeutet denn eigentlich "zumutbar"? Nur auf die Entfernung bezogen? Wir haben bei uns durchaus die berühmten "No-Go-Areas". Erfüllt das Jugendamt den Rechtsanspruch, wenn man uns dort einen Platz anbieten würde (den wir dann ja wohl ablehnen würden)? Nun, die Hoffnung stirbt zuletzt. Ab 01.03. wissen wir mehr... Viele Grüße Alexa


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die Stadt muss einen Kindergartenplatz anbieten, zumutbar ist das sehr viel. Leider auch in den Gebieten, wo man sein Kind nicht gerne unterbringen möchte. Ich drücke die Daumen. Liebe Grüße NB


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