UCasari
Hallo Frau Bader Kann der Rechtsanspruch für ein Ü3 Kind erlöschen oder als erfüllt gelten, wenn bspw. bereits in einer nicht städtischen Einrichtung ein Betreuungsplatz existiert oder zu einem früheren Zeitpunkt ein Platz abgelehnt wurde? Ich freue mich über eine Antwort. Gruß Casari
Hallo, Sie meinen, Ihnen wurde in einer nicht städtischen Einrichtung ein Betreuungsplatz angeboten und sie haben ihn abgelehnt? Dann kann der Anspruch erlöschen. Liebe Grüße, NB
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