Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

rechtens zwecks MuSchuGesetz

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: rechtens zwecks MuSchuGesetz

mimi1206

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Sehr geehrte Frau Bader, vielleicht passt mein Thema besser zu Ihnen als zu Herrn Dr. Bluni.  Ich bin derzeit in der 13. SSW und arbeite weiterhin voll 40 Stunden die Woche.Ich bin in einer Firma angestellt, in der ich eine eigene Filiale betreue.Neben mir arbeitet hier noch eine Dame.Wir sind hier für die Beratung, Verkauf und After-Sale Service zuständig. Kunden direkt vor Ort oder am Telefon zu betreuen.  Seit März suchen wir eine dritte Mitarbeiterin, weil die vorherige entlassen wurde, aber anderes Thema.  Nun ist es so, dass ich seit fast 3 Wochen von Montag bis Freitag durch arbeite 8.30 - 18.00 Uhr (eigentlich nur bis 17.00 Uhr) incl. Samstag von 8.00 -12.00 Uhr. Erste Woche war meine Kollegin krank, und es gab keinen Ersatz.seit 2 Wochen hat meine Kollegin nun Urlaub, und um Ersatz wurde sich trotzdem nicht gekümmert. Die Situation schlaucht mich extrem und auf Nachfragen bekomme ich nur gesagt "Wen sollen wir denn da mit hinsetzen?" Ich habe seit ca. 2 Wochen extreme Rückenbewerden über den Ischias ins Steiß und konnte teilweise nur mit Mühe laufen.  Bekomme Akupunktur, aber ganz weg gehen tut es nicht, bin mit meinem Rücken auch vorbelastet. Meine Hausärztin will mich immer krank schreiben, damit mein Körper zur Ruhe kommen kann.Jedoch kann ich mir das finanziell nicht "leisten", da ich umsatzbezogen entlohnt werde, 3 Monate rückwirkend. Ich bekomme ein "Grundgehalt" und dann eine leistungsbezogene Entlohnung. Wobei das Grundgehalt meistens nicht mal die Hälfte von der umsatzbezogen Entlohnung ist. Sobald ich krank bin, oder meine Verkaufszahlen nicht schaffe, bekomme ich weniger Geld, und ich spreche hier um Brutto bis zu 1000€.Die wirkt sich dann ja auch später entsprechend aufs Elterngeld aus.... . Meine Hausärztin meinte, dies sei nicht rechtens und wäre Grund für ein BV?? Fliesbandarbeit ist laut MuSchuGesetz verboten, aber ist meine Arbeit nicht fast identisch? Ich muss eine bestimmte Leistung erbringen. ... und Ende des Monats werde ich in einer Liste öffentlich mit allen anderen Mitarbeitern verglichen. Kann meine FA leider erst nach ihrem Urlaub in 3 Wochen befragen. Evtl. Können Sie mir in der Zeit schon Auskunft geben?! Besten Dank! Mimi1206


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Klären Sie mit dem Gewerbeaufsichtsamt Ihre Arbeitszeiten! 2. Krankschreibung wäre hier das richtige Mittel, sie müssen dann jedoch sechs Wochen das durchschnittliche Gehalt weiter erhalten bevor Sie Krankengeld beziehen. Liebe Grüße, NB


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