Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Recht auf Urlaubsanspruch?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Recht auf Urlaubsanspruch?

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Liebe Frau Bader, im Sept.2000 wurde unserer Sohn geboren. Nach der Entlassung von Klinik hatte mein Mann nur 2 Tage statt 2 Wochen Urlaub vom Chef zugesprochen, weil unserer Sohn 12 Tage über ET zur Welt gekommen ist.Da hat andere Kollegin Urlaub. Und arbeitete mein Mann auch Überstunden, meistens Spätabend zu Hause. Ich war ganz allein mit unseren Sohn im Haus,ohne Unterstützung von aussen. Es war hart. Zugleich waren wir so sauer auf mein Manns Chef,der keine Rücksicht hatte, obwohl er von unseren Situation wohl bescheid wusste. Wir wollen bald 2. Kind haben, und ich will so nicht noch einmal erleben. Hat mein Mann Recht auf Urlaubsanspruch für 2 Wochen wegen Versorgung des 2. Kindes, auch unvorsagbare Datum?


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Hallo Cordy! Im Normalfall gibt es nur 1 Tag Sonderurlaub bei Geburt eines Kindes für den Kindsvater, wenn er mit der Mutter des Kindes verheiratet ist. Nichtsdestotrotz kann man natürlich seinen normalen Urlaub nehmen. Allerdings muß der Zeitraum mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden, man kann nicht auf einem bestimmten Termin bestehen. Wenn in dem Wunschzeitraum keine andere Kraft zu bekommen ist, und der Betrieb "lahmgelegt" würde, kann man nicht auf dem Urlaub bestehen. Mein Mann hatte auch nur 1 Woche Urlaub zugebilligt bekommen. Viele Grüße Andrea


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