Arielle55
Liebe Frau Bader, ich werde demnächst mit meinem Mann gemeinsam vier Monate Teilzeit in Elternzeit arbeiten und den Partnerschaftsbonus in Anspruch nehmen. Nun drohte mir mein FA jedoch ein individuelles Beschäftigungsverbot an (vermutlich in ein bis zwei Monaten). Werden mein Mann und ich dadurch weiterhin den Partnerschaftsbonus in Anspruch nehmen können oder fällt dieser dann weg? Vielen Dank und viele Grüße!
Hallo, spannende Frage. Im Gesetz steht dazu nur, dass man 23-30 Std arbeiten soll, sozusagen als Wiedereingliederung. AUf der anderen Seite soll aber die Frau durch die Schwangerschaft nicht benachteiligt werden. Ich würde auch bei der EG-Stelle anrufen, noch besser schriftlich anfragen. Liebe Grüße NB
Tini_79
Die Arbeit wird dich also in ein bis zwei Monaten gefährden und das weiß der Arzt jetzt?
Arielle55
@tini_79 das hat mit meiner Vorgeschichte aus der ersten Schwangerschaft zu tun (das mit der Zeitangabe war eine Schätzung von mir)
Mitglied inaktiv
Das würde ich mit der EG-Kasse klären. IMO dürfte das aber kein Problem sein - weil BV ja wie normales Arbeiten zählt. Aber sicherheitshalber wie gesagt gleich bei denen nachfragen - sicher ist sicher.
MaYa1324
Hallo, da ich mich gerade in einer ähnlichen Situation befinde, wollte ich mich erkundigen, wie es bei euch damals gelöst wurde, Arielle55... Hast du den Partnerschaftsbonus trotz BV erhalten? Vielen Dank schonmal :)
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