owidio
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in Elternzeit bis 2 November. Nun wollte mein Mann 2 Monate die Partnermonate in Anspruch nehmen, im Anschluss an meine Elternzeit. Wir überlegen nun, ob ihm dann sein Weihnachtsgeld zusteht? Oder ob wir lieber unsere Elternzeit überschneiden, um dies nicht zu verlieren. Sein Gehalt mit Weihnachtsgeld wird am 15. November gezahlt und da wäre er ja daheim, wenn er Elternzeit im Anschluss an meine nimmt. Wenn ihm dies nicht zusteht, wann müsste er spätestens wieder anfangen zu arbeiten um am 15.November das Weihnachtsgeld zu beziehen. Wenn unsere Elternzeit sich überschneidet. Vielen Dank MfG
Hallo, inwieweit Nebenleistungen (wie z.B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld) vom Arbeitgeber zu erbringen sind, hängt vom Inhalt der Vereinbarung/ Vertrag ab. In der Regel werden die Leistungen für die Arbeitsleistung (nicht für die Betriebstreue) erbracht. Dann besteht in der EZ kein Anspruch. Dies beruht darauf, dass das Arbeitsverhältnis während der EZ ruht. In der Zeit des Mutterschutzes wird es anders sein, also in Fällen, wo keine EZ genommen wird. Die Zeit eines Beschäftigungsverbotes gilt als Zeit, in welcher man gearbeitet hat. In der Regel erhält man das Weihnachtsgeld aber anteilig, aber auch das hängt von der üblichen Regelung bzw. vom Vertrag ab. Wird der Anspruch auf eine Jahressonderzahlung von einem Mindestmaß an tatsächlicher Arbeitsleistung abhängig gemacht, gelten nach der neusten Rechtssprechung Fehlzeiten nicht mehr als tatsächliche Arbeitszeiten. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Grundsätzlich steht ihm das Weihnachtsgeld zumindest anteilig zu. Bei mir im öffentlichen Dienst (TvL) wird das Weihnachtsgeld sogar komplett gezahlt. Mein Arbeitgeber während meiner ersten SS hat gar kein Weihnachtsgeld gezahlt als ich in EZ war, dafür aber direkt in dem Monat als ich wieder angefangen habe das komplette Urlaubsgeld (obwohl dies ja auch theoretisch anteilig gekürzt werden könnte). LG Sabine
owidio
Dankeschön
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