Mitglied inaktiv
Hallo, mein Mann möchte ein paar Monate EZ gleich nach der Geburt nehmen (zusammen mit mir). Er müsste also eine Woche vor Beginn meines Mutterschutzes (=7 Wochen vor ET) seine EZ einreichen. Soweit ist uns das klar. Was ist aber, wenn das Baby eher oder später kommt, verschiebt sich dann der Beginn automatisch? Käme es früher, sind ja die 7 Wochen Anmeldefrist nicht eingehalten? Rechtlich ist uns das nicht ganz klar, bitte um Hilfe! Vielen Dank! LG Jana
Hallo, das ist gesetzl. nicht geregelt. Er soll schreiben: "Ab Geburt, voraussichtlich..." Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
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