Kunderella
Sehr geehrte Frau Dr. Bader, ich habe 2 Fragen zu den Partnermonaten beim Elterngeld. 1. Erhält während der Partnermonate dann MEIN PARTNER (also nicht ich) 65% SEINES Nettogehaltes der letzten 12 Monate? 2. Inwiweit werden die Partnermonate bei der Berechnung des Elterngeldes für EIN WEITERES Kind berücksichtigt? Zur Berechnung des Elterngeldes des 2. Kindes wird ja das Nettogehalt der letzten 12 Monate herangezogen. Der Zeitraum des Elterngeldbezuges für das vorherige Kind wird dabei aber nicht berücksichtigt, sondern die Zeit davor. Kann ich dann also bei einem Bezugszeitraum von 14 Monaten 14 Monate abziehen (also inkl. der Partnermonate) oder 12 ( = Zeitraum meines eigenen Elterngeldbezuges). Danke.
Hallo, 1. Ja 2. Eigener Bezug bzw eigene EZ Liebe Grüsse, NB
SumSum076
1. Jepp, seine Elternzeit - sein Elterngeld - von seinem Gehalt 2. Sein Elterngeldbezug - seine Monate, die raus fallen. Dein Elterngeldbezug - deine Monate, die raus fallen. Wenn also du 12 Monate nimmst, fallen auch nur diese 12 Monate raus. bzw Wenn du im ersten Lebensjahr Elterngeld beziehst zB vom 15.05.11 bis 14.05.12, dann fallen Mai 11 bis Mai 12 raus = 13 Monate. Nimmt dein Mann zB vom 15.05.11 bis 14.07.11 Elternzeit, dann fallen fürs nächste Kind die Monate Mai, Juni und Juli raus. Gruß Sabine
IngoAC
Moin, zu 1. Er erhält 65% seines Nettogehaltes der letzten 12 Monate VOR der Geburt! (oder die auf dem Amt hier erzählen Unsinn) LG Ingo
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