Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Partielles Beschäftigungsverbot und Stundenverteilung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Partielles Beschäftigungsverbot und Stundenverteilung

Nati82

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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage zum partiellen Beschäftigungsverbot. Meine Arbeitszeit wurde auf maximal 4 Stunden täglich von der Frauenärztin reduziert. Mein Vorgesetzter ist jetzt der Meinung diese so aufteilen zu können, wie es ihm in den Kram passt. Beispielsweise sagt er mir montags Bescheid, dass ich Dienstag Nachmittag arbeiten soll. Da ich aber bereits einen privaten Termin um 12:30 Uhr hatte, musste ich von 8 bis 10 Uhr und von 14 bis 16 Uhr arbeiten. Ist dies rechtens? Vielen Dank für Ihre Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie bekommen den Lohn für Vollzeit und müssen deshalb in dem Rahmen arbeiten, den der Arbeitgeber vorgeht. Private Termine sollten Sie besser in die Freizeit legen. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Es handelt sich um einen einmaligen Fall - lohnt sich dafür eine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung? Im Prinzip darf der AG deine Arbeitsleistung innerhalb der vertraglich vereinbarten Zeiten so erwarten, wie es die betrieblichen Erfordernisse verlangen. Für ausnahmsweise private Termine innerhalb der Arbeitszeit muss man sich eben einigen. Der Arbeitgeber ist dir beim privaten Termin entgegengekommen, da kann man ihm auch entgegenkommen, indem man die 4 Std. ausnahmsweise nicht am Stück arbeitet. Die abfällige Ausdrucksweise "wie es ihm in den Kram passt" finde ich bedenklich von deiner Seite her.


malini

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Du hast kein Recht auf bestimmte Arbeitszeiten, also z. B. nur vormittags. Wenn deine übliche Arbeitszeit von 8-17 Uhr (z. B.) geht, können diese 4 Stunden innerhalb dieses Zeitraumes liegen, du wirst ja auch für 8 Stunden bezahlt. Die Frage ist nur, wie kurzfristig er dir die Zeiten vorgeben kann.


mellomania

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hättest du die reduzierung nicht, hätte der termin währen deiner regulären arbeitszeit gelegen oder? du bist für z.b. 7 bis 15 uhr angestellt (beispiel). diese zeit musst du dir halt freihalten. du kannst nicht juhuu, nur halb arbeiten, rest frei, etcpp denken. er muss so schon gucken, dass er mit der verteilung der arbeit zurecht kommt. lege deine termine wie sonst auch in den feierabend, dann hast du das problem nicht.


cube

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Hi. Ich hätte das damals auch, jedoch vom AG aus. Die 4 Std. musste ich selbstverständlich innerhalb der sonst üblichen Ar.beitszeit ableisten, was mal vormittags, mal nachmittags oder abends war. Allerdings wurden die Arbeitszeiten wie auch zuvor mit 14-tägigem Vorlauf festgelegt, konnte sich aber nach Dringlichkeit im Unternehmen auch spontan verschieben. Ich hatte eine Führungsposition. Sprich mit deinem AG über die Einteilung und bitte um eine Festlegung der Arbeitszeit mit gewissem Vorlauf. Je nach Position würde ich mich aber eben darauf einstellen, das du auch mal spontan einspringen musst, obwohl eigentlich anders eingeteilt. Hatte ich einen Arzttermin im Zusammenhang mit der Schwangerschaft, habe ich diesen ebenfalls rechtzeitig mitgeteilt. Bei spontanen/kurzfristigen Terminen meinerseits habe ich mich mit meinem Stellvertreter abgesprochen.


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