Jana88E
Hallo Frau Bader, Ich bin kurz vor Ablauf meiner Elternzeit erneut Schwanger geworden, habe schon recht früh meinem Arbeitgeber (Zahnarzt) Bescheid gegeben. Wir hatten immer ein tolles Arbeitsverhältnis und da wir mittlerweile auch umgezogen sind war klar das ich leider in dieser Praxis nicht mehr arbeiten werde. Meine Chefs total unkompliziert haben mir sofort für nach Ablauf der Elternzeit ein Beschäftigungsverbot ausgestellt. Wo und wann muss ich das den einreichen? Bei der Krankenkasse? Danke Mit freundlichen Grüßen
Hallo, wenn Sie wegen des Umzuges in der Praxis nicht arbeiten können, macht ein BV keinen Sinn. Nicht die Schwangerschaft hindert Sie daran, zu arbeiten. EInreichen müssen Sie im übrigen nichts, das regelt der AG. Liebe Grüße NB
Dojii
Da du umgezogen bist könnte es sogar sein, dass kein Anspruch auf Entgeltzahlung besteht. Du bekommst in einem BV nur soviel Lohn, wie du auch tatsächlich arbeiten könntest, wenn du kein BV bekommen hättest. Sprich dein Kind muss nachweislich für die entsprechende Stundenzahl fremdbetreut sein und du musst auch noch in der Lage sein, überhaupt vor Ort arbeiten zu können.
Jana88E
Das ich wahrscheinlich kein Geld bekomme hab ich mir schon gedacht. Das habe ich mit eingeplant und das ist ok ... die frage war auch nur wo ich das einreichen muss? Bei der Krankenkasse?
Dojii
Das müsste grundsätzlich der Arbeitgeber übernehmen, wenn er das BV ausgestellt hat. Aber es schadet natürlich nicht, wenn du es auch (noch) machst.
Jana88E
Da ich aber im Behandlungzimmer nicht mehr arbeiten kann, Infektionrisiko, und es auch in der Praxis keine andere Möglichkeit geben würde hat mein Chef das BV ausgestellt auch mit dem Hintergrund das ich ja eh in einer anderen Stadt wohne . Danke für ihre Antwort
Dojii
Ein BV auszustellen, weil du aufgrund der Entfernung nicht mehr arbeiten kannst, ist nicht erlaubt. Sollte dies wider Erwarten auch noch zu einer Lohnzahlung führen, wäre das sogar Betrug. Hier wäre ich sehr vorsichtig. Wie Frau Bader schon sagte, ein BV ist nicht nötig, da du ja ohnehin dort nicht arbeiten kannst. Faktisch müsstest du sogar von deiner Seite aus kündigen, da du deinen Arbeitsvertrag nicht mehr erfüllen kannst. Der Arbeitgeber will dir vermutlich was Gutes tun, aber da das BV eindeutig auf falscher Basis erstellt wurde, kann es dir sogar auf die Füße fallen.
Sternenschnuppe
Das BV kannst Du zerreißen, es wäre sogar strafbar es einzureichen. Nennt sich Erschleichen von Leistungen. Die Krankenkasse kennt Deine neue Adresse doch. Dein AG kann wegen Beihilfe belangt werden, Was Du machen kannst und solltest: Mit dem AG unbezahlten Urlaub ausmachen oder einen Aufhebungsvertrag. Ohne Abfindung, da Du den Vertrag nicht mehr erfüllen willst / kannst. Dann versicherst Du Dich selbst, oder über einen Partner in die Familienversicherung wenn möglich. Bist dann Hausfrau und sobald Du wieder arbeitsfähig bist suchst Du Dir einen Job oder kannst ALG1 beantragen.
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