Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nochmal Beschäftigungsverbot

Frage: Nochmal Beschäftigungsverbot

malini

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Hallo Frau Bader, ich glaube, ich hatte mich am Wochenende falsch ausgedrückt, hier nochmal mein Anliegen: Ich habe seit dieser Woche wieder ein schwangerschaftsbedingtes BV und bin komplett zu Hause. Schwangerschaftsbeginn war im Juni, ich hab jedoch erst im Mai wieder angefangen zu Arbeiten (im Dreischichtsystem). Die Zuschläge werden ja aus den letzten drei Monaten vor SS-Beginn berechnet, da liegt ja bei mir die Elternzeit. Nimmt man jetzt die durchschnittlichen Zulagen aus dem letzten BV (vor der EZ) oder wie werden sie berechnet oder wird die Zeit vor dem ersten BV genommen (das wäre dann Juli und August 2013).


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich hatte Sie schon verstanden. Im vertrag steht dochm, wie Sie wann arbeiten und was für Zulagen anfallen. Und das kann dann der AG/ die KK ausrechnen. Liebe Grüße NB


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