Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

neues Gesetz - Teilzeitarbeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: neues Gesetz - Teilzeitarbeit

Mitglied inaktiv

Liebe Frau Bader, bedeutet das neue Gesetz, daß Mann und Frau gleichzeitig einen Anspruch auf einen Teilzeitarbeitsplatz haben während des EZU? Und wenn ja, hat man danach wieder Anspruch auf einen Vollzeitarbeitsplatz? Viele Grüße Maren


Liebe Maren, das neue Gesetz, daß erst ab 01.01.01 gilt und auch nur für Kinder ab Geburtsjahr 01 führt dazu, daß die Eltern gemeinsamen Eriehungsurlaub nehmen können, die zulässige Teilzeit wird auf 30 Wochenstunden erweitert. s besteht für beide Ehegatten ein Anspruch auf Teilzeit. N. Bader


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