Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, wenn die Teilzeitarbeit im Erziehungsurlaub bis auf 30 Stunden ausgeweitet werden kann, ist es dann möglich, dass 1) nur ein Elternteil Erziehungsurlaub nehmen kann und trotzdem die 30 Std. Teilzeit arbeiten kann? 2) wenn ja,ich in den VOLLEN 3 JAHREN Erziehungsurlaub bis zu 30 Std. Teilzeit arbeiten kann (ich wollte sowieso nach spätestens einem Jahr wieder zurück in die Arbeit - Teilzeit) 3) habe ich in dieser Zeit Anspruch auf Urlaub, Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld (bei Teilzeit)? 4) Kann ich innerhalb des Erziehungsurlaubes nach einer Weile Teilzeitarbeit entscheiden, dass ich für den Rest des Erziehungsurlaubes doch lieber ganz zuhause bleiben möchte? Das waren jetzt doch ganz schön viele Fragen! Danke im Voraus für Ihre Antort Gruss, Elvira (ET 06.01.2001)
Liebe Elvira, diese Fragen wurden alle schon unten beantwortet- bitte über den Index suchen! N. Bader
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