Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, ganz herzlichen Dank für Ihre Antwort. Folgendes ist mir noch nicht ganz klar: Können sich beide Ehegatten eine Teilzeitstundenanzahl pro Woche wünschen (bis 30 Std)und muß der AG diesem Wunsch nachkommen? Hat man Anspruch auf Teilzeitarbeit auf genau dem gleichen Job wie vor der SS? Viele Grüße Maren
Liebe Maren, ja + ja, der Anspruch besteht bei Betrieben mit mehr als 15 Arbeitnehm. N. Bader
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