Hallo Frau Bader, ich bin aktuell in einem Arbeitsverhältnis dieses endet aber zum 31.07.18. Der errechnete ET ist am 06.09.18. Jetzt hätte ich ein neues Jobangebot und müsste nur noch den Vertrag unterschreiben. Sie wissen aber nicht das ich schwanger bin. Ich kämpfe noch mit der Entscheidung was ich machen soll.. Aktuell bin ich krank geschrieben, kann sein das es auf eine BV rauslaufen könnte. Im neuen Vetrag steht drin das "bei arbeitsunfähig krank sich der Dienstbeginn verschiebt, bis zum tatsächlichen Arbeitsbeginn" gilt dies auch bei einer BV? Mal angenommen ich bekomm dieses vor Beginn des Arbeitsverhältnis? Ich weiß es nicht ob ich sie wirklick bekomme kann auch sein das es mir wieder besser geht und ich arbeiten gehen kann... Vielen Dank.
von Sternschnuppe1234 am 16.02.2018, 20:23