Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot bei neuem Arbeitsverhältnis

Frage: Beschäftigungsverbot bei neuem Arbeitsverhältnis

Jane0399

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Guten Tag, Ich weiß, dass es die Frage so oder so ähnlich schon dutzende Male gab aber ich werde nicht so recht schlau draus.. Ich bin in ssw 6 und ich habe am 1.12.22 ein neues unbefristetes Beschäftigungsverhältnis als Pflegeassistentin in einer Zeitarbeitsfirma angefangen. Nun weiß meine Agentur von der Schwangerschaft und möchte mich nicht mehr einsetzen. Würde mein Gynäkologe mir ein Beschäftigungsverhältnis erteilen, würden die letzten 3 Monate bei den vorherigen Arbeitgebern zählen um mein Gehalt zu errechnen? Dort war ich jedoch nicht in der gleichen Position sondern in der Ausbildung. Dementsprechend gäbe es viel zu wenig Gehalt. Liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, bei einem BV bekommen Sie den Lohn, den Sie ohne BV erhalten würden, nicht die Ausbildungsvergütung. Liebe Grüße NB


misses-cat

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Da die Gefahr von der Arbeit ausgeht ist dein Arbeitgeber ( in deinem Fall die zeitarbeotsfirma ) zuständig znd es gibt den Lohn den du sonst bekommen würdest nicht den Durchschnitt aus der Ausbildung


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