Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie wird Krankengeld durch Beschäftigungsverbot nach Ende des Arbeitsverhältnis

Frage: Wie wird Krankengeld durch Beschäftigungsverbot nach Ende des Arbeitsverhältnis

Schwanger

Beitrag melden

Ich habe eine Frage zu Berechnung des Elterngeldes. Ich bin in einem unbefristeten Arbeitsvertrag, der aber zum 31.12.18 aufgrund der Betriebsschliessung gekündigt wurde. Zudem bin ich in der 13. Woche schwanger und es geht mir körperlich und psychisch nicht gut; so dass mir meine Frauenärztin schon beim letzten Arztbesuch angeboten hat, ein Beschäftigungsverbot auszustellen. Mit meiner Krankenkasse habe ich bereits telefoniert, die sagten mir, sie würden in dem Fall (bei Ausstellung des Verbotes vor dem Ende des Arbeitens) Krankengeld zahlen ( dass sogar höher als das Alg1 wäre. ) Nun meine eigentliche Frage zum Elterngeld: Ich weiss, dass die Monate mit schwangerschaftbedingtem Krankengeld bei der Berechnung des Elterngeldes ausgeklammert werden können. Wie verhält es sich hierbei mit Krankengeld infolge eines Beschäftigungsverbotes? Können diese Monate auch ausgeklammert werden, werden diese mit 0 eingerechnet, oder - wie sonst im Beschäftigungsverbot - mit dem Betrag, der gezahlt wird; also dem Betrag des Krankengeldes?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, wenn es Ihnen körperlich und psychisch nicht so gut geht, ist nicht das Beschäftigungsverbot sondern die Krankschreibung das richtige Mittel. Bringt Sie auch in der Sache weiter, da Sie bei ein Beschäftigungsverbot keine Leistung von der Agentur für Arbeit erhalten und möglicherweise auch keine Leistungen von der Krankenkasse. Liebe Grüße NB


Saskia0208

Beitrag melden

Lass dir das von deiner KK schriftlich geben. Viele haben nach Beendigung des Arbeitsvertrages nämlich das Problem, dass die KK nichts zahlt, denn ein BV gibt es nur mit Arbeitgeber. Hast du aber ein BV, dann hast du auch keinen Anspruch auf ALG1... Mit einer Krankschreibung sähe es aber anders aus, denn da zahlt die KK auch nach Beendigung des Arbeitsvertrages weiter. Lg


Dojii

Beitrag melden

Ob das zu einer Ausklammerung kommt wage ich zu beweifeln, denn eigentlich gilt hier die Regelung, dass das nur bei einer Krankschreibung stattfindet. Ein Beschäftigungsverbot ist keine Krankschreibung. Zudem hast du das Problem, dass du keinen Einkommensverlust aufgrund des BV hast - der Einkommensverlust ist nämlich direkte Folge des Vertragsendes. Ohne BV/Krankschreibung hättest du aufgrund des ausgelaufenen Vertrages nämlich auch kein Einkommen mehr gehabt. Laut Richtlinien des Elterngeldes muss der Einkommensverlust aber direkte Folge der Krankschreibung sein. Das ist bei dir nicht der Fall.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ich habe noch eine Frage zur Kündigung wegen Betriebsschließung: erfolgte die Kündigung während der Schwangerschaft, mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde? Wenn ja, dann erhältst du für die Zeit der Schutzfristen das volle Mutterschaftsgeld und den AG-Zuschuß von der Krankenkasse. Siehe § 19 MuSchG.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin gerade durch zufall bei meinen recherchen auf sie gestoßen und hoffe, sie können mir helfen. ich habe eine tochter, 14 monate. ich hatte ein jahr elternzeit und danach 2 monate arbeitslosengeld 1 bezogen, da mein befristeter arbeitsvertrag in der schwangerschaft auslief und ich 2 monate lang arbeitssuchend war ...

Guten Tag, ich bin schwanger, mein Entbindungstermin ist der 14.7. Ich bin in einem befristeten Arbeitsverhältnis, welches im Verlauf meiner Elternzeit endet. Ich habe für die gesamte Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot. Ist der Arbeitgeber verpflichtet, mir meinen Urlaub auszuzahlen? Wenn ja, was ist wichtig, um dies zu beantragen?

Guten Tag, Ich weiß, dass es die Frage so oder so ähnlich schon dutzende Male gab aber ich werde nicht so recht schlau draus.. Ich bin in ssw 6 und ich habe am 1.12.22 ein neues unbefristetes Beschäftigungsverhältnis als Pflegeassistentin in einer Zeitarbeitsfirma angefangen. Nun weiß meine Agentur von der Schwangerschaft und möchte mich nich ...

Sehr geehrte Frau Bader, meine Frau hat den Job gewechselt und noch keinen tag in der neuen Arbeit gearbeitet. 2tage bevor ihr Arbeitsverhältniss/1.Arbeitstag war ist uns mitgeteilt worden das sie schwanger ist und wir haben das dem neuen Arbeitgeber gleich mitgeteilt.  Dieser hat ihr gleich ein beschäftigungsverbot ausgestellt, da es ein pfle ...

Hallo Frau Bader,   Ich bin kurz vor Ablauf meiner Elternzeit erneut Schwanger geworden, habe schon recht früh meinem Arbeitgeber (Zahnarzt) Bescheid gegeben. Wir hatten immer ein tolles Arbeitsverhältnis und da wir mittlerweile auch  umgezogen sind war klar das ich leider in dieser Praxis nicht mehr arbeiten werde.    Meine Chefs tota ...

Guten Tag Frau Bader, ich habe bis zum 31.08.2025 geringfügig bei meinem Arbeitgeber gearbeitet. Seit dem 01.09.2025 arbeite ich dort Teilzeit. Heute habe ich Aufgrund meiner Schwangerschaft ein betriebliches Beschäftigungsverbot erhalten. Im Internet steht, dass der Durchschnitt der letzten drei Monate gerechnet wird. Bekomme ich dann als Lohn ...

Hallo Frau Bader,  ich hatte von März bis August 2025 einen befristeten Stellenumfang von 100%. Ein Antrag auf mind. 90% habe ich im Juni ab September gestellt, da ab September sonst wieder der Stellenumfang von 50% wirksam geworden wäre. Dies wurde auch genehmigt, sprich ab September 90%.  Anfang September wurde meine Schwangerschaft festge ...

Ich habe verstanden, daß das Beschäftigungsverhältnis während der Elternzeit ruht. Wie sieht es aus, wenn man beim gleichen Arbeitgeber auf der gleichen Position TZ in EZ arbeitet?    Meine Frage beruht darauf, dass mein AG eine Regelung hat, die nur von Mitarbeitern genutzt werden kann, die "mindestens 2 Jahre ein Arbeitsverhältnis ohne ...

Ich habe verstanden, daß das Beschäftigungsverhältnis während der Elternzeit ruht. Wie sieht es aus, wenn man beim gleichen Arbeitgeber auf der gleichen Position TZ in EZ arbeitet?    Meine Frage beruht darauf, dass mein AG eine Regelung hat, die nur von Mitarbeitern genutzt werden kann, die "mindestens 2 Jahre ein Arbeitsverhältnis ohne ...

Hallo, mein Mann arbeitet seit 32 Jahren in der selben Firma. Hat einen Schwerbehindertenausweis mit 50%. Ich selbst besitze auch einen mit derselben Prozentzahl, arbeite momentan nicht (habe auch keinen Arbeitsvertrag mehr), weil ich schon länger wegen meiner Krankheit krank geschrieben bin. Es gibt keinen Krankengeldbezug mehr, so dass ich üb ...