Sonne2022
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Mutter-Kind-Kur beantragt und diese auch genehmigt bekommen. Die Kur wird im April 2023 stattfinden. Ich habe mich nun bei einer anderen Firma beworben und falls es klappen sollte, würde ich zum 01.07.23 dort eine neue Stelle antreten. Kann mir mein derzeitiger Arbeitgeber die genehmigte Kur verwehren, wenn ich mein Arbeitsverhältnis kündige? Viele Grüße Lisa M.
Hallo, nein, muss nur mitgeteilt werden, § 9 Abs. 2 EfZG. Liebe Grüße NB
Suomi
Nein kann er nicht.
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