SS in befristetem Arbeitsverhältnis

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: SS in befristetem Arbeitsverhältnis

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe einen befristeten Arbeitstag und bin aktuell schwanger. Mein Vertrag läuft ca 3 Monate vor dem ET aus. Eine Verlängerung wurde mir mündlich mehrfach "ganz klar" und "ohne jeden Zweifel" zugesichert, allerdings ist der neue Vertrag noch nicht da. Der alte läuft nun noch ca 10 W. Ich bin aktuell in der 16. SSW und würde die SS gerne erst bekanntgeben, wenn ich die Verlängerung erhalten habe, da ich befürchte, dass ich andernfalls unter einem Vorwand doch nicht verlängert werde. Nun hat mir ein Bekannter gesagt, dass ich aber verpflichtet sei, meinen Arbeitgeber von der SS zu informieren. Was stimmt? Wenn ich bis zur 20. Woche warte, kann mir da rechtlich etwas passieren? Wie sieht es aus, wenn es mir nicht gelingt, die SS zu verbergen und ich nicht verlängert werde- habe ich dann Anspruch auf ALG 1 - als Schwangere in der 26. SSW stellt mich ja niemand mehr bis zum Mutterschutz ein! Könnte ich in dem Fall trotzdem Elternzeit und Elterngeld beantragen? Vielen herzlichen Dank! Juli

von Julizweiundzwanzig am 17.09.2022, 09:54



Antwort auf: SS in befristetem Arbeitsverhältnis

Hallo, es macht auf jeden Fall muss Sinn, die Schwangerschaft so lange wie möglich zu verheimlichen und deshalb eine Verlängerung zu erreichen. Im Gesetz steht tatsächlich, dass Sie dem Arbeitgeber die Schwangerschaft unverzüglich mitteilen sollen, es gibt jedoch keine Sanktionen, wenn Sie dies nicht tun. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.09.2022



Antwort auf: SS in befristetem Arbeitsverhältnis

Sagen musst Du Deinem AG nicht, dass Du schwanger bist. Aber er kann so natürlich nicht das Mutterschutzgesetz einhalten. Somit kannst Du warten bis die Vertragsverlängerung da ist. Wobei man es wahrscheinlich irgendwann sehen wird. Wenn Du arbeitslos wirst und theoretisch arbeiten könntest, dann steht Dir auch ALG1 zu. Ob Dich so jemand einstellt, spielt keine Rolle. Elterngeld bekommst Du dann auch, aber es verringert sich dann ein wenig. Elterngeld bekommt man auch ohne in einem Arbeitsverhältnis zu stehen. Elternzeit hast Du dann allerdings nicht, Du bist dann Hausfrau mit Elterngeldbezug. Wenn das Elterngeld dann ausläuft, musst Du dich um eine Krankenversicherung kümmern. Ohne Elterngeld und ohne Arbeitsverhältnis keine Krankenversicherung.

von Suomi am 17.09.2022, 10:19



Antwort auf: SS in befristetem Arbeitsverhältnis

Die Situation kenne ich. Ich habe teilweise 2 Wochen vor Ablauf meines Vertrags erst den neuen bekommen. Einmal sogar nur ein paar Tage vorher. Daher ein Tipp: Sag deinem AG, dass das Arbeitsamt bei dir nachgefragt hat, wie es aussieht und dass du diesem jetzt gerne eine verbindliche Antwort geben möchtest. Dein AG soll dir entweder den Vertrag geben oder eine schriftliche Zusage für die Vertragsverlängerung, bei der auch drin steht, bis wann der Vertrag verlängert wird. Solange du etwas schriftlich hast, bist du auf der sicheren Seite. Auch ein formloser "Wisch". Dann muss dein AG nämlich beweisen, dass er andere Gründe als die SS hatte, um dir keinen neuen Vertrag zu geben. Das wird er nicht können (wenn alle anderen befristeten Verträge verlängert werden und niemand neben dir betriebsbedingt gekündigt wird schon drei Mal nicht) und vor Gericht hast du dann die bessere Karten. Aber zu deiner eigentlichen Frage: im entsprechenden Gesetzestext steht "sollte", nicht "muss". Der Gesetzgeber rät also allen Schwangeren dazu, die SS so früh wie möglich dem AG zu melden, eine Pflicht dazu gibt es aber nicht.

von Belly-Monkey am 17.09.2022, 10:32



Antwort auf: SS in befristetem Arbeitsverhältnis

Warum nicht mit offenen Karten spielen? Gute Arbeitskräfte sind rar - wenn du ihn jetzt "hereinlegst" wird es vermutlich keine spätere Übernahme geben. Dann lieber jetzt sagen was Sache ist und gleich einen Plan präsentieren wie du dir die Zukunft vorstellst (Länge EZ u.U. Rückkehr in TZ etc. ). Denn eine neue Stelle mit Kleinstkind zu finden wird vermutlich auch nicht einfach.

von KielSprotte am 17.09.2022, 10:44



Antwort auf: SS in befristetem Arbeitsverhältnis

Ganz herzlichen Dank für eure schnellen und hilfreichen Antworten! Beruhigend, zu wissen, dass es in Zweifel ALG geben würde. Dass das Arbeitsamt nachgefragt hat, ist meinen Beruf leider ziemlich unrealistisch. Ich könnte höchstens sagen, dass ich andere Angebote hätte, die ich gerne absagen würde, dafür aber die Sicherheit der Vertragsverlängerung bräuchte. Oder dass wir eine Immobilie kaufen möchten und die Bank dafür etwas bräuchte. Wenn ich dann allerdings wenig später mit der Wahrheit herausrücken würde, würde ich mir schon schäbig vorkommen, so offensichtlich gelogen zu haben. Und zu der Frage warum nicht mit offenen Karten spielen: habe zu oft die Erfahrung gemacht, dass man als Angestellter im Zweifel als der Dumme da steht. Gerade als „Teilzeitmutti“ bist du im Männer dominierten Umfeld nicht so viel wert. Einige Dinge, die vor Arbeitsbeginn klar besprochen wurden, wurden von AG Seite nicht eingehalten. Ich bin relativ sicher, dass er keine Lust hätte, mir den Mutterschutz zu bezahlen und auf meinen Ausfall, und würde das Risiko, ihm die Entscheidung zu überlassen ungern eingehen.

von Julizweiundzwanzig am 17.09.2022, 11:25



Antwort auf: SS in befristetem Arbeitsverhältnis

Also, so wie du das schreibst, klingt das ja nicht gerade so, als hättest du als Mama noch eine prächtige Zukunft in der Firma. Und ja, ich verstehe das Gefühl, sich bei so einer Herangehensweise schäbig zu fühlen, aber gerade bei AGs, die ihre Leute immer nur befristet beschäftigen (Projektarbeit lässt grüßen), habe ich da wirklich kein Mitleid. Wenn man als AG nur an sich denkt und die Mitarbeiter nur prekär beschäftigt, ist das okay und nachvollziehbar, aber wenn der AG zuerst an sich denkt, ist das frevelhaft? Nein, da muss man mal umdenken. Und gerade als (zukünftige) Mutter muss man anfangen, zuerst an sich und das Kind zu denken und dann erst an andere. Ich weiß, wir Frauen sind da anders gepolt/erzogen, aber wenn sich das Umfeld nicht ändert/anpasst, dann müssen wir das eben selbst tun.

von Belly-Monkey am 17.09.2022, 14:31



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Du hast absolut Recht, Belly monkey. Und ich würde wahrscheinlich selber einer Freundin auch dazu raten. Trotzdem fällt mir mega schwer, jemandem direkt ins Gesicht zu schwindeln!

von Julizweiundzwanzig am 17.09.2022, 21:47



Antwort auf: SS in befristetem Arbeitsverhältnis

Sie sind nicht verpflichtet die Schwangerschaft dem AG mitzuteilen. Selbst wenn er sie direkt darauf ansprechen würde dürften sie ihn anlügen und sagen, dass sie nicht schwanger sind. Einzig das Mutterschutzgesetz greift erst mit Bekanntgabe der Schwangerschaft. Für ihren AG sieht das anders aus. Sobald sie ihm die Schwangerschaft mitgeteilt haben muss er eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und die Schwangerschaft melden. Zusammenfassend: Sie können frei entscheiden wann sie die Schwangerschaft mitteilen und ihn deshalb sogar anlügen. Ihr AG muss es melden. Haben Sie bereits eine neue Stelle? Bewerben Sie sich? Wenn nein wie Agentur für Arbeit wird sie fragen, warum sie sich nicht bewerben bzw. beworben haben, denn sie haben noch keine Vertragsverlängerung. Haben Sie sich bereits arbeitssuchend gemeldet? Das müssen sie 3 Monate vor Vertragsende, auch, wenn der AG sagt, dass der Vertrag verlängert wird. Ohne schriftliche Vertragsverlängerung müssen sie sich arbeitssuchend melden. Soweit der Vertrag da ist teilen sie es der Agentur für Arbeit mit und ihr Fall ist für die erstmal erledigt. Eine zu späte Meldung kann dazu führen, dass das ALG1 erst verspätet bezahlt wird. Z. B. erst 3 Monate nachdem die Meldung eingegangen ist. Daher sollten sie das auf jeden Fall sofort machen, was auch online geht, um die möglichen Verluste soweit wie möglich gering zu halten. ALG1 wird bei der Berechnung des EG mit 9€ eingerechnet. In ihrem Fall wären es ca. 3 Monate mit 0€-Runde. Lassen Sie den Mutterschutz ausklammern, so dass die 6 Wochen (evtl. auch weniger oder ein paar Tage mehr) nicht mit in die Berechnung einfließen und in ihrem Fall würde es ihr EG erhöhen, weil sich die 0€-Zeit verkürzt. EG gibt es max. 14 Monate, wobei mind. 2 Monate von von einem Elternteil genommen werden muss. Max. 12 Monate kann ein Elternteil nehmen. Die Mutterschutzzeit zählt als EG (je nachdem wann das Baby geboren wird sind es 2-3 Monate). Sie können Basis-EG oder EGplus nehmen. Lassen Sie sich bei der EG-Stelle beraten. Während des Bezuges von EG sind sie krankenversichert. Ohne Bezug nicht mehr. Wenn sie verheiratet sind können sie über ihren Mann krankenversichert werden (Ausnahme: Er ist privat versichert.) Mit AG kann jedes Elternteil bis zu 3 Jahre EZ bis zum 8. Geburtstag des Kindes nehmen. Während der EZ ist man krankenversichert. Während der EZ kann TZ in EZ bis zu 32 Wochenstunden gearbeitet werden. Bedenken Sie bei der Meldung von EZ, dass wenn sie unter 2 Jahre melden und verlängern möchten muss ihr AG der Verlängerung zustimmen. Melden Sie mind. 2 Jahre und möchten verlängern geht das ohne Zustimmung vom AG. Läuft der Arbeitsvertrag während der EZ aus endet damit die EZ. Als der AG ihn mündlich die Vertragsverlängerung mitteilte war da jemand dabei? Würde die Person das auch vpr Gericht bestätigen? Auch mündliche Zusagen sind verbindlich insofern diese nachgewiesen werden können. Daher wäre es z. B. wichtig zu wissen bis wann der Vertrag verlängert werden soll. Daher sind Zeugen als Beweise immer gut. Trauen Sie sich und fragen nach, wie es mit der Verlängerung aussieht. Sie brauchen Sicherheit. Denken Sie in dem Punkt ruhig an sich und ihre Vorteile. Selbst wenn der AG nach Auslauf des neuen Vertrages (z. B. in 2 Jahren) den Vertrag nicht verlängern sollte, so haben sie bis dahin Sicherheit und Vorteile bzgl. EG und EZ.

von Ani123 am 17.09.2022, 22:08



Antwort auf: SS in befristetem Arbeitsverhältnis

Na, solche "Freunde" braucht man ja.... Du musst natürlich NICHT bekanntgeben, dass du schwanger bist. Solltest du auch nicht, denn sonst wird Dein Vertrag sicher nicht verlängert. Begeisterung wird dieses Vorgehen vielleicht nicht auslösen, aber vielen AG:innen ist das auch eher egal, ob nun jemand schwanger ist oder nicht.

von Berlin! am 19.09.2022, 08:52



Antwort auf: SS in befristetem Arbeitsverhältnis

Du musst die Schwangerschaft gar nicht bekannt geben - hast dann aber natürlich auch keinen Anspruch darauf, dass dein Arbeitsplatz/-Zeiten etc gemäß MuSchu ggf. angepasst werden. Anspruch auf ALG hast du auch mit Schwangerschaft. Achtung: lass dir nicht vom FA ein BV ausstellen - was ja offenbar viele FA´s als Gefallen gerne tun. Denn dann hast du keinen Anspruch auf ALG, weil nicht vermittelbar. Hast du Zeugen für die mündliche Zusage der Verlängerung? Dann wäre diese mündliche Zusage auch bindend. Ohne Zeugen - nicht beweisbar, dass dir zugesagt wurde. Die Verlängerung eines befristeten Vertrages kann im Prinzip auch erst am letzten Tag erfolgen. Die Pflicht des AN´s, sich 3 Monate vorher arbeitssuchend zu melden hat keinen Einfluss auf irgendeine Frist, innerhalb derer der AG einen Vertrag verlängern müsste. Also damit kann man rechtlich leider keinen Druck auf den AG machen. Frage schriftlich (also per Mail) nach in dem du sowas schreibst wie "am xxx wurde mir in einem Gespräch mit xxx die Verlängerung meines Vertrages bereits zugesichert ..." und fragst dann, wie es mit dem Vertrag aussieht. Du hättest leider noch nichts bekommen. Dann hast du zumindest etwas Schriftliches, in dem du die zugesagte Verlängerung aufführst. Und entweder kommt der Vertrag dann oder es kommt eine Antwort, in der hoffentlich sowas steht wie "der Vertrag/Vertragsverlängerung wird Ihnen innerhalb/bis xxx zugehen". DANN hast du etwas schriftlich ;-) Wäre einen Versuch wert.

von cube am 19.09.2022, 09:49



Antwort auf: SS in befristetem Arbeitsverhältnis

Danke für die hilfreichen Infos!!

von Julizweiundzwanzig am 19.09.2022, 14:41



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