Hallo Frau Bader, ich bekomme ein Jahr Elterngeld- 1.) darf ich dann stundenweise einer Nebentätigkeit nachgehen, wenn ich das Elterngeld nicht mehr erhalte, aber weiterhin in Elternzeit bin? 2.) Wieviele Stunden maximal? 3.) Muss mein Arbeitgeber einverstanden sein? Vielen Dank Sandra
von sandiiiii am 17.01.2018, 11:48