Liebe Frau Bader, bereits vor Beginn meiner Elternzeit hatte ich eine freiberufliche Nebentätigkeit mit schriftlichem Einverständnis durch meinen Arbeitgeber. Darf ich diese dann auch (ohne erneute Genehmigung) in der Elternzeit weiterführen? Über Ihre Rückmeldung würde ich mich sehr freuen! Herzliche Grüße Maja
von Majali85 am 25.09.2020, 07:53