Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nachfrage zum Thread BV- Betreuung des eigenen Kindes möglich?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Nachfrage zum Thread BV- Betreuung des eigenen Kindes möglich?

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Sehr geehrte Frau Bader, vielen Dank für ihre heutige Antwort im Thread BV- Betreuung des eigenen Kindes möglich? (vom 8.1.2020). Nach ihrer fachlichen Ansicht ist für das Erteilen eines Beschäfigungsverbots nach §16 MuSchG die Arbeitsfähigkeit zwingende Voraussetzung. Der User Briefkopf hat in seinem Beitrag unter Bezugnahme auf Rechtsprechung und Rechtsgelehrte die Auffassung vertreten, das Kausalitätsproblem bzw. die Arbeitsfähigkeit sei nicht bei §16 MuSchG, sondern bei §18 MuSch anzusiedeln. Ist seine Auffassung falsch oder die Rechtsprechung oder hat er falsch zitiert? Danke. Volltext des Beitrages von Briefkopf (8.1.2020): Schlimm, wie hier auf die AP eingetreten wird. Rechtlich gesehen muss man zwischen dem Beschäftigungsverbot nach §16 MuSchG und dem Mutterschutzlohn nach §§18, 19 MuschG unterscheiden. §16 regelt die Voraussetzungen für ein Beschäftigungsverbot. §18 regelt die Auszahlung des "Lohns". Beide Regelungen haben unterschiedliche Voraussetzungen. §16 1) Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau nicht beschäftigen, soweit nach einem ärztlichen Zeugnis ihre Gesundheit oder die ihres Kindes bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist. §18 MuSchG: Eine Frau, die wegen eines Beschäftigungsverbots außerhalb der Schutzfristen vor oder nach der Entbindung teilweise oder gar nicht beschäftigt werden darf, erhält von ihrem Arbeitgeber Mutterschutzlohn. §16 verlangt hier keine Arbeitsfähigkeit; dies wird nur in §18 MuSchG verlangt. Nach Tillmanns/Mutschler, Kommentar zum MuSchG, §18 Rz 15: Ebensowenig fällt Mutterschutzlohn (nach §18 Anmerkung von mir) an, wenn die Vergütung aus anderen Gründen als wegen des Beschäftigungsverbots entfällt oder reduziert wird. Das Beschäftigungsverbot muss die nicht wegzudenkende Ursache für das Nichtleisten der Arbeit und den damit verbundenen Verdienstausfall sein (BAG, Urteil v. 9.10.2002, 5 AZR 443/01). Damit wird nach §18 MuSchG diese Kausalität geprüft. Zur Verdeutlichung der Sache: BAG 9.10.2002 5 AZR 443/01: Der Arzt kann ein Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs. 1 MuSchG a.F. (jetzt §16) mit den Wirkungen der §§ 21, 24 MuSchG unabhängig von einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit der Arbeitnehmerin aussprechen. Der Anspruch auf Mutterschutzlohn nach § 11 Abs. 1 Satz 1 MuSchG a.F. (jetzt §18) besteht nur, wenn allein das Beschäftigungsverbot dazu führt, daß die Schwangere mit der Arbeit aussetzt. Ist die Arbeitnehmerin arbeitsunfähig krank, begründet das deswegen ausgesprochene Beschäftigungsverbot keine Vergütungspflicht nach § 11 MuSchG a.F.. Dasselbe gilt, wenn eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit unabhängig von der Gefährdung von Mutter und Kind vorliegt. Dies stellt klar, dass die Ausstellung eines Beschäftigungsverbots nach §16 nicht an die Frage der Kinderbetreuung gekoppelt. Dies kann nur eine Frage von §18, also der Auszahlung, sein. Was bedeutet dies konkret? AP bekommt eine Freistellung gegenüber dem Arbeitgeber aufgrund des Beschäftigungsverbots während der Schwangerschaft. Also: sie bekommt ihr Beschäftigungsverbot vom Arzt. Ob AP einen Anspruch nach §18 MuSchG (Lohn) bekommt, muss die Krankenkasse prüfen. Faszinierend ist, dass hier mit Ausnahme von rotkehlchen alle schreiben, dass sie gerade kein Beschäftigungsverbot erhält! Ob die AP die eigene Kinderbetreuung trotz des Beschäftigungsverbots tatsächlich durchführen kann, ist für die rechtliche Frage unerheblich. Ebenso unerheblich ist, warum die AP keine AU beantragt.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich gebe meinen Vorrednerinnen recht. Es geht Ihnen doch um die Frage, ob Sie das K1 betreuen können und dennoch ein Bv bekommen. Insofern ist die zweite Frage nach meiner Meinung am Thema vorbei. Grds. muss der AG beurteilen, ob eine Gefährdung vorliegt. Der Frauenarzt entscheidet nur bei gesundheitlichen Problemen. Die haben Sie oder Sie haben Sie nicht. Ermessenspielraum gibt es hier nicht. Was aber Ihre Frauenärztin sagen will: Ein BV ist unnötig, wenn Sie eh nicht arbeiten können, weil Sie ein Kind betreuen. Ihr Plan, dass Ihr Mann die EZ beendet (kann er im Übrigen auch nur mit Zustimmung des AG), wenn Sie ein BV bekommen und Sie dann das Kind betreuen ist rechtlich schlichtweg nicht möglich. Schon weil Sie dem AG auch bei einem BV immer zur Verfügung stehen müssen - schließlich erhalten Sie den vollen Lohn. Wenn es Ihnen nicht auf das Geld ankommt, können Sie schlichtweg EZ nehmen. Liebe Grüße NB


cube

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aber das wird Frau Bader normalerweise nicht alles lesen. Die Frage musst du kürzer/konkreter stellen. Denn tatsächlich willst du doch folgendes wissen: Wo steht oder wie begründet sich, das eine Betreuung meines 1. Kindes Voraussetzung ist, um ein BV in der 2. SW zu erhalten? Alles andere ist doch irrelevant und wird dir nur Antworten bringen, die nicht zu deiner eigentlichen Frage passen. So sind die von Briefkopf angeführten Urteile oder Schlüsse eines Anwaltes im Zusammenhang mit der Zahlung des Mutterschutzlohnes entstanden. Ein Teil dessen, was Briefkopf da schrieb sind zB keine Zitate einer Kanzlei, Richters oä sondern ihre eigenen Schlüsse.


Mitglied inaktiv

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Abgesehen davon ist alles sehr blauäugig bedacht worden.... Was ist im Falle, dass die 2. Schwangerschaft nicht gleich eingetreten wäre, also vor Ende EZ vom Mann.. Was passiert mit der kleinen im Falle das die Mutter ins kh muss, die 2. Schwangerschaft im März gar nicht mehr besteht. Ich weiß, böse formuliert und dir keinesfalls gewünscht.... Man hätte ja auch als Frau die Elternzeit weiterlaufen lassen und währenddessen Teilzeit in Elternzeit arbeiten können. Wenn doch Geld keine Rolle spielt. PS: Elternzeit zu beantragen, da hat der AG kein Mitspracherecht, ausser man meldet zu spät oder hat sich für die ersten 2 Jahre bereits festgelegt.


QueenMum

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Warum schickt denn der Arzt dich nicht ins Beschäftigungsverbot wenn ja angeblich Gefahr für dich und das Baby besteht ? Dieser hat nicht zu prüfen ob dein Kind betreut ist. Also ich verstehe immer noch nicht was du willst. Entweder du bist schwangerschaftsbedingt nicht in der Lage jegliche Tätigkeit auszuführen oder ? Ich glaube ja eher der Arzt glaubt dir nicht und hat deshalb nach der Betreuung gefragt, im Falle eines BV.


Grauzone

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@queenMum Zitat:"Warum schickt denn der Arzt dich nicht ins Beschäftigungsverbot wenn ja angeblich Gefahr für dich und das Baby besteht ? Dieser hat nicht zu prüfen ob dein Kind betreut ist." Alle User sind der Auffassung, dass die Ärztin dies prüfen müsse. Die Ärztin dürfe trotz bestehender Gefährdung kein BV aussprechen, wenn ich keine Betreuung für mein Kind habe. Deshalb habe ich keins bekommen. Die gleiche Ärztin hat beim ersten Kind auch das BV ausgesprochen, da sie meine Situation kennt.


Felica

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Nein Grauzonen, es sind nicht alle User der Meinung dass die Ärztin prüfen muss ob du eine Kinderbetreuung hast. Das du das aber so verstanden hast zeigt wie wenig du von dem verstehst was man dir sagt. Fast alle haben geschrieben es ist nicht Sache der Ärztin. Sondern von AG und KK. Das es ein netter Hinweis der Ärztin war dich auf das Problem hinzuweisen. Mir wird immer deutlicher das du gravierende Schwerigkeiten hast andere zu verstehen. Also glaube ich dir nicht einmal mehr das die Ärztin dir das als Voraussetzung genannt hat dafür das die dir das BV gibt. Sie wird wohl eher darauf hingewiesen werden das das eine allgemeine Voraussetzung ist. In die gleiche Schiene packe ich deine Aussage sie könnte keine AU ausstellen. Entweder du kannst es nicht verstehen oder du willst es nicht.


Grauzone

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Interessant. Also die Ärztin darf deiner Ansicht nach das BV ausstellen. Die KK kann nachträglich prüfen, ob die Voraussetzungen für das BV vorlag? Dabei kann die KK neben den medizinischen Gründen auch die Begleitumstände (wie Arbeitsfähigkeit) prüfen. Woher soll die KK die Infos haben? Und nach ein paar Monaten soll die KK dann rückwirkend das BV aufheben??? Die meisten sagen hier trotzdem, ich bekomme kein BV von der Ärztin. Was jetzt?


cube

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Das stimmt doch so gar nicht. Entweder wurde gesagt, das die KK das prüfen könnte oder das die Ärztin es nicht ausstellen will, weil sie weiß, das du die Voraussetzungen nicht erfüllst. Niemand hat gesagt, das sie es prüfen will oder muss. Das Problem ist doch ganz einfach: Deine FA will dir kein BV ausstellen, weil sie eben weiß, das du keine Betreuung hast. Frau Bader hat dem bereits zugestimmt. Du willst nun wissen, wo genau das in einem Gesetz steht, das du eine Betreuung für dein Kind brauchst, um ein BV zu bekommen. Alles andere ist doch total irrelevant. Es ist unwichtig, wer wann was gesagt hat , ob das richtig oder falsch ist oder welche Urteile es bzgl. Mutterschutzlohn gab oder sonstigen Dingen. Du willst der FA beweisen, dass sie dir das BV auch ohne Kinderbetreuung ausstellen muss.


cube

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Bzw. verstehst du es jetzt? BV heißt grundsätzlich zur Verfügung zu stehen, aber nicht arbeiten zu dürfen. Genau das - grundsätzlich zur Verfügung stehen - kannst du aber nicht, weil du keine Betreuung hast. Also gibt es auch kein BV. Du argumentierst genau anders herum: Wenn ich doch eh nicht arbeiten darf, brauche ich auch keine Betreuung. Und das funktioniert nun mal nicht.


romankowitz

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Das finde ich, bringt alles auf den Punkt: Du argumentierst genau anders herum: Wenn ich doch eh nicht arbeiten darf, brauche ich auch keine Betreuung.


Mitglied inaktiv

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Warum in Gottes Namen bleibt dein Mann nicht in Elternzeit, betreut das Kind und du bekommst dein BV. Dein Mann kann doch Teilzeit in Elternzeit machen. Dein ganzes Gerede, ich will arbeiten aber nicht schwanger, ich will ja gar kein Geld.... Ist sinnlos... Dein Mann bekommt weniger Lohn und du nach Vollzeit Mutterschutz Lohn. Später dann beide Anteile am Mutterschaftsgeld und dann gutes Elterngeld. Ich verstehe einfach das ganze Rumgeeier nicht. Deine Frauenärztin weist dich darauf hin, dass es ohne Kinderbetreuung kein BV geben kann.


Grauzone

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@Saarlandmami: Zitat:" Warum in Gottes Namen bleibt dein Mann nicht in Elternzeit, betreut das Kind und du bekommst dein BV." Weil sein Arbeitgeber der Verlängerung der Elternzeit nicht zustimmt.


Mitglied inaktiv

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Ach deshalb das ganze Geeier... Alle Eventualitäten nicht bedacht. Dein AG stimmt einer Freistellung oder Elternzeit auch nicht zu


cube

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du hast etwas geplant, ohne dich vorher wirklich schlau zu machen, ob der Plan funktioniert und auch nicht darüber nachgedacht, was passiert und wie man es dann machen könnte, falls der Plan schief geht. Das ist leider Pech. Sicher nicht schön für euch, aber ehrlich gesagt habe ich selten etwas blauäugigeres gehört. Es ist ja kein Zeitdruck gewesen oder irgendwelche Dinge, die man nicht vorher hätte klären/absichern können. Dann würde ich dir raten, dich schnellsten nach einer Tagesmutter zB umzuhören. Kiga/Krippe wirst du in der Kürze der Zeit knicken können, TaMu könnte evt. klappen. Woher weißt du eigentlich, dass sowohl dein AG einer EZ oder Urlaub unbezahlt ablehnen würde als auch der deines Partners? Bisher bist du ja von einem BV ausgegangen und wirst doch also eher noch gar nicht mit dem AG darüber gesprochen haben.


Felica

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Der Name romankowitz sagt mir was. Blöde wenn man nicht drauf achtet mit welchen Namen man eingeloggt ist. Ws war also von Anfang an genau so geplant und jetzt funktioniert es nicht. Und ja romankowitz/Grauzone, KK prüfen und können BV nachträglich anzweifeln. Es wird genau geschaut ob AU oder BV. Oder ob überhaupt die Voraussetzungen vorlagen und alles getan wurde um ein BV zu vermeiden. Machen sie gerade im grossen Stil um solchen Machenschaften einen Riegel vorzuschieben.


Mitglied inaktiv

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Vor allem hätte man, wenn Geld keine Rolle spielt, länger Elternzeit angemeldet. Mag sein, dass geplant war, Kind 2 kommt auf die Welt wenn Kind 1 16 Monate alt ist (brächte idealerweise gleiches EG). Und nun ist EZ vom Mann zu Ende und schwanger ohne Kinderbetreuung.


LillisMama

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Würde mich mal interessieren, ob dies auch gilt, wenn eine Erzieherin ein Beschäftigungsverbot bekommen hat, weil sie bei bestimmten Impfungen keinen Titter bilden konnte. Die kann man doch nicht zur Arbeit schicken, oder? Wenn diese Erzieherin merkt, sie ist schwanger, beendet sie ihre Erziehungszeit und geht ins Beschäftungsverbot. Und dann? Verdammt kompliziert.


cube

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Wie kommst du darauf? Wenn sie gerade noch in EZ ist, kann sie diese zum Beginn des MuSchu beenden. Sie kann nicht die EZ zu Gunsten eines BV vorzeitig beenden. Ist sie in EZ und arbeitet dabei TZ, gilt das BV für diese TZ-Tätigkeit - die EZ wird dabei aber nicht vorzeitig beendet. Ist sie nicht in EZ, arbeitet also ganz normal, erhält sie auch ganz normal ein BV.


Mitglied inaktiv

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Das ist Quatsch Ist jemand in reiner Elternzeit, kann die Elternzeit nicht beendet werden, um in ein bezahltes BV zu gehen.... Arbeitet sie Teilzeit, bekommt sie im Falle BV es so vergütes wie vereinbart Das gilt für alle Berufsgruppen, nicht nur Erzieher.. Erzieher können jederzeit umgesetzt werden. Der Gesetzgeber verlangt das sogar und die AG sind angehalten, bvs zu vermeiden.


romankowitz

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Ich fand den Beitrag einfach nur treffend. Ich bin doch nicht Grauzone :-)


Mitglied inaktiv

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Ja genau.... Roman... Die story von Grauzone passt vorne und hinten nicht. Wenn Geld doch keine Rolle spielt, hätte man 3 Jahre Elternzeit eingereicht, in dieser Zeit das 2. Kind gezeugt hätte Kind 1 selber gut betreut. Nun ist Kind 2 unterwegs und nun wird nach einem Schlupfloch gesucht. Kind 1 zu betreuen während Kind 2 im Bauch ist. Manchmal wünscht man echt dass sie auf die Nase fallen


Grauzone

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Diese Arroganz und Überheblichkeit der User hier ist ganz schlimm. Ich hatte eine einfache Frage gestellt und bekomme solche herablassende Antworten. Die Planung war doch ganz einfach. Die Ärztin sagte mir während der ersten Schwangerschaft, dass ich beim zweiten Kind auch ein BV bekomme. Also wollten wir dies innerhalb von 19 Monaten nach der Geburt des ersten Kindes realisieren. Das sich dies dann länger rausgezögert hat, hätte ich nicht gedacht. Und dass die Ärztin jetzt keine BV ausstellt, war auch nicht angedacht. Und das Geld keine Rolle spielt, ist auch nicht ganz richtig. Wichtig ist mir das BV. Ob ich weiterhin Geld bekomme, ist sekundär.


Grauzone

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Die KK kann nachträglich die ärztliche Entscheidung hinsichtlich der medizinischen Gründe überprüfen; aber doch nicht, ob betriebliche, persönliche Gründe mich an der Arbeit hindern. Zumal man dies nirgends angeben muss, geschweige erfährt die KK davon. Wäre dies Voraussetzung für das BV müsste dies ja beantragt und genehmigt werden. Und nur zur Info: ich hatte gestern ein Gespräch mit meiner Krankenkasse. Die Sachbearbeiterin (selbst nach Rückspruche mit dem Gruppenleiter) hat so etwas noch nie gehört. Nach ihrer Ansicht hat der Arzt, der das BV ausstellt, nur medizinische Gründe zu prüfen. Falls Lohnansprüche geltend werden, werden natürlich Fragen zur Person und Betrieb gestellt. Aber auch nur dann. Die KK wird sich mit der Ärztin in Verbindung setzen, damit diese das BV ausstellt. Mir wurde auch von ihr geraten, Mutterschutzlohn zu beantragen. Es wäre schön, wenn es klappt.


cube

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Natürlich werden Lohnansprüche gestellt. Dein AG muss dir im BV weiterhin Gehalt zahlen. Der AG wird also bei der KK eine Erstattung beantragen - denn auch er soll ja keinen Nachteil dadurch haben, dass der AN ein BV bekommt. Und du hast es immer noch nicht verstanden oder? Die Ärztin prüft nicht, ob dein Kind betreut ist. Aber da sie weiß, das ab März keine Betreuung vorhanden ist, du also eh nicht arbeiten gehen kannst, ist ein BV nicht notwendig und wäre auch rechtlich nicht ok.


cube

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Genau. Ginge es so gar nicht ums Geld, hättest du länger EZ eingereicht um dein Kind 1 bei neuer SW selbst betreuen zu können. Das BV ist so irre wichtig weil du eben Kind 1 selbst betreuen willst und dazu bitte sehr noch Gehalt. Bitte, tu doch nicht so, als wenn du es nicht genau darauf abgesehen hättest.


cube

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und eigentlich gar nicht arbeiten gehen könntest? Sicher nicht. Sonst hätte sie garantiert nicht so geantwortet. Sorry, das ist Betrug aller erster Sahne - und zwar völlig bewusst. Ein Schlag in´s Gesicht für alle, die arbeiten gehen müssen, weil das Geld nicht nicht reicht, um 2 Jahre zu Hause bleiben zu können. Ich bin echt fassungslos über deine dreiste Art.


Mitglied inaktiv

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Wow.... Das würde ich mir schriftlich geben lassen... Das du Mutterschutz Lohn beanspruchen kannst... Welchen du ja eigentlich nicht willst Wenn das jetzt die Runde macht, machen das ab sofort alle Frauen so... Elternzeit mit EG ein Jahr. Dann bissel Vollzeit arbeiten dann ein individuelles BV holen und mit Vollzeit Lohn zuhause bleiben und nebenher erstgeborene Kinder betreuen. Spart auch noch Betreuungskosten


cube

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Ich gehe davon aus, sie hat der Dame von der KK nicht gesagt, dass sie ab März eigentlich wegen fehlender Betreuung gar nicht mehr arbeiten gehen könnte. Ihr Rechtsverständnis ist ja ein ganz anderes, da wird sie das nicht relevant gefunden haben ;-) Nee, witzig ist das eigentlich nicht - ich finde es eher derart unverschämt, das mir dazu kaum noch etwas einfällt. Die KK (so denke ich) im Grunde zu belügen und sie damit auch noch zu ihrem Gehilfen bei Betrug zu machen. Wie "schön" für alle Familien, die gerne 2 Jahre zu Hause geblieben wären und es aus finanziellen Gründen aber auf keinen Fall konnten :-( Ich bin eigentlich kein mißgünstiger Mensch - aber hier würde ich mich wirklich wünschen, dass es auffliegt.


QueenMum

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Ich hoffe dir fällt das sowas von auf die Füße und du kriegst nachher ein Verfahren an den Hals. Wie kann man nur so dreist sein, es gibt Frauen die wirklich eines verdient haben und Angst um Leib und Wohl haben, aber du sicherlich nicht ! Du bist doch am arbeiten obwohl angeblich soviel Gefahr besteht. Genau wegen solchen Frauen wurde das Gesetz verschärft.


Felica

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Sie wird der von der KK gesagt haben die Ärztin stellt kein BV aus weil sie das wegen der kinderbetreuung nicht darf. Klar das die KK da sagt ist Blödsinn. Glücklicherweise sitzen am Telefon meistens nur Leute welche nicht wirklich Ahnung haben, die treffen keine Entscheidungen. Das machen andere. Super auch wenn sie Rücksprache mit der Ärztin nehmen und die darauf hinweist das die Userin mit Betrugsansichten handelt. Hoffe das nehmen die so gleich in den Unterlagen auf. Auch weil die KK die Ärztin nicht zu einem BV zwingen kann.


Grauzone

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Unfassbar, welch unverschämten Beiträge hier kommen. Da werden Tatsachen verdreht, Behauptungen aufgestellt, Straftaten bezichtigt. Du muss man doch fragen, ob manche noch andere Probleme haben...unfassbar. Zur Info: ich habe der KK den genauen Sachverhalt mitgeteilt, ohne etwas wegzulassen. Und ich habe jetzt die Rückmeldung von der Ärztin. Ich kann am Montag das BV abholen. @QueenMum: Zitat: "Wie kann man nur so dreist sein, es gibt Frauen die wirklich eines verdient haben und Angst um Leib und Wohl haben, aber du sicherlich nicht ! Du bist doch am arbeiten obwohl angeblich soviel Gefahr besteht. Genau wegen solchen Frauen wurde das Gesetz verschärft." So etwas zu schreiben ist eine absolute Frechheit. Schäme dich für eine solche Aussage. Warum bekomme ich ein BV???Weil diese Gefährdungssituation objektiv vorliegt. Ich habe seit der Feststellung der Schwangerschaft und der vorläufigen Nichtgewährdung des BV bestimmt nicht gearbeitet. Der Hausarzt hat mir eine AU Bescheinigung ausgestellt. Unfassbar. Damit ist die Sache abgeschlossen. Ciao


QueenMum

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Du drehst dir die Sache wie Sie dir gefällt. Wenn du jetzt eine AU hast geht diese dem Berufsverbot vor und wahrscheinlich genau darum geht es nämlich. Der Hausarzt darf dich garnicht wegen schwangerschaftsbedingster Krankheit krankschreiben wenn du deswegen bei der Frauenärztin warst. Du widersprichst dich in allem ! Du hast doch geschrieben du musst trotz Gefährdung arbeiten ! Und auch Frau Bader hat dies deutlich zum Ausdruck gebracht. Du bist einfach nur sauer weil die Frauenärztin dir keines ausstellt und auch das hat Frau Bader gesagt wäre es wirklich so hätte Sie dies längst getan.


Mitglied inaktiv

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Dann wurde hier seid Jahren falsch beraten. Bald jede Woche fragt jemand nach Vollzeit Gehalt und kann eigentlich nur Teilzeit arbeiten, wäre man nicht gerade schwanger


cube

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Du drehst dir wirklich alles wie du es gerade brauchst. Weil es kein BV gab, hast du dir eine AU besorgt. Obwohl du doch mehrfach gesagt hast, du würdest keine AU bekommen? Und ich hab noch im Kopf "ums Geld geht es mir nicht" - na, dann hättest dich der HA doch einfach für den Rest der SW mit einer AU ausstatten können. Wie war das noch: "ich will nicht arbeiten während meiner Schwangerschaft", "ich will mein Kind selbst betreuen". Es ging dir offenbar einzig und allein darum, das BV zu erzwingen, weil es dann auch noch schön Gehalt gibt. DU solltest dich schämen.


Grauzone

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Unglaublich was hier in meine einfächen Sätze hineininterpretiert wird oder deren Sinn einfach verdreht wird. Ich habe eine AU-Bescheinigung vom Hausarzt, weil mich diese psychische Situation so fertig macht, so dass ich nicht arbeiten kann. Er kennt die Gefährdungssituation und hat mich krank geschrieben. Dies hat nichts mit einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung zu tun. Warum sollte ich mich und mein Kind auch gefährden? Würde jeder andere auch machen. Zitat: "Ich habe seit der Feststellung der Schwangerschaft und der vorläufigen Nichtgewährdung des BV bestimmt nicht gearbeitet. Der Hausarzt hat mir eine AU Bescheinigung ausgestellt. " @cube: "Es ging dir offenbar einzig und allein darum, das BV zu erzwingen, weil es dann auch noch schön Gehalt gibt." Manchmal muss man schon an bestimmten Fähigkeiten der User zweifeln. Ich habe schon zehnmal gesagt, dass der Lohn nur sekundär sei. Entscheidend ist das BV. Wie kann man trotzdem so ein Sch...schreiben. Ich werde hier richtig sauer.


Dojii

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Aber dann hat sich das Thema doch eh erledigt, eine AU geht dem BV immer vor und wiegt schwerer. Sprich solange du eine gültige AU hast, greift ohnehin kein Beschäftigungsverbot, selbst wenn du eins hättest.


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