Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vater Betreuung Kind

Frage: Vater Betreuung Kind

Emmka

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Sehr geehrte Frau Bader, ich musste heute mit dem Baby stationär ins Krankenhaus. Ich befinde mich noch in Elternzeit. Mein Mann muss jetzt zu Hause unser anders 2 Jahre altes Kind betreuen. Kann mein Mann in diesem Fall die Krankheitstage für die Kinder nehmen? Wenn ja, was benötigt er als Nachweis? Vielen herzlichen Dank für Ihre Hilfe. Mit besten Grüßen Emmka


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Mit einer in der Regel externen Haushaltshilfe unterstützt die Krankenkasse Familien mit Kindern unter zwölf Jahren, wenn beispielsweise die Mutter wegen eines Krankenhausaufenthalts die Kinder nicht mehr versorgen kann. In ihren Satzungen können die Krankenkassen weitergehende Leistungen vorsehen, etwa für eine Erholungsphase nach dem Krankenhausaufenthalt. Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen Krankenhausbehandlung oder wegen häuslicher Krankenpflege, Mütter- (genesungs-)kur oder einer Vorsorge- bzw. Rehabilitationskur die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Bei beiden Varianten ist ferner Voraussetzung, dass eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Weiter kann die Satzung bestimmen, dass die Krankenkasse in anderen als den genannten Fällen Haushaltshilfe erbringt, wenn Versicherten wegen Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Als Haushaltshilfe stellt die Krankenkasse eine Ersatzkraft; sofern dies nicht möglich oder zweckmäßig ist, werden die Kosten für eine selbstbeschaffte Ersatzkraft in angemessener Höhe erstattet. Eine Erstattung erfolgt nicht für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad. Ersatzkräfte stellen u.a. - auch für nicht versicherte Personen - die Sozialen Dienste und Sozialstationen (§§ 38, 132 Sozialgesetzbuch V.). Statt einer Haushaltshilfe von außen kann die Kasse bei vergleichbaren Kosten auch Angehörigen, insbesondere dem Ehemann, den Verdienstausfall erstatten. Ob das auch mit nichtehelichen Vätern klappt, hängt von der Kasse ab! Liebe Grüsse, NB


Pamo

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Ist denn das zweijährige Kind krank? Wenn nicht, wird kein Kinderarzt den Schein ausfüllen. Er kann über die Krankenkasse als eigene Haushaltshilfe gehen. Alternativ Urlaub nehmen oder Überstunden abgleiten.


Ani123

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Er kann als Haushaltshilfe von der KK aus tätig sein. Am besten ruft er dort an und fragt nach, welche Papiere die dafür benötigen. Ich gehe davon aus, dass das 2-jährige Kind in keiner Betreuung ist, z. B. vormittags? Wenn doch kann der KV nur als Haushaltshilfe für die Zeit agieren, wo das Kind regulär zu Hause ist und er arbeiten müsste.


Emmka

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Danke für die Information. Kurz mit der KK telefoniert. Die schicken die Dokumente und übernehmen über Haushaltshilfe den Verdienstausfall. Bis auf 1x3 Stunden Spielgruppe die Woche ist unser Kind zu Hause. Es hat keinen Kitaplatz.Und Omas und Opas arbeiten auch noch alle. Urlaub und Überstunden sind auch schon weg. Aber dass mit der Haushaltshilfe ist eine gute Lösungen.


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