Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Betreuung Kind

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Betreuung Kind

Mutti1000

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Hallo Frau Bader, da ich wahrscheinlich keinen Betreuungsplatz in der Krippe für meinen 1 jährigen Sohn bekommen werde muss ich eine Tagesmutter nehmen. Ich habe mich aber für einen Betreuungsplatz im Kindergarten in der Nähe angemeldet (sie nehmen Kinder ab 2 Jahren). Nun habe ich gehört, dass wenn ich jetzt eine Tagesmutter nehme, werde ich aus der Warteliste gestrichen und bekomme Kindergartenplatz erst wenn das Kind 3 Jahre alt wird. Stimmt es? Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben Anspruch auf Betreuung - aber nicht auf einen bestimmten KiGa. Wenn Sie die Tagesmutter nehmen ist der Anspruch erfüllt u der Platz kann gestrichen werden. Liebe Grüße NB


Felica

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Das gilt theoretisch auch wenn du ablehnst. Den du hast nur einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz, nicht auf den Wunschplatz. Lehnst du die Alternative ab, ist die Gemeinde ihrere Pflicht nachgekommen und du verwirkst jeglichen Anspruch. Davon ab nehmen nicht alle Kindergärten die Kinder dann von der Warteliste, wenn die bei euch jüngere Kinder gar nicht, dann kannst du doch gut argumentieren. Bisher kenne ich aus der Familie und Bekannten nur wenige Fälle wo sich dann nicht doch schnell ein Platz gefunden hätte. Die Kinder wechselten dann zum nächst möglichen Termin, je nachdem wann Kind 2 Jahre wird, in den KiGa. Welche etwas länger warten mussten waren Kinder die einfach ungünstig Geburtstag hatten. Ein Kind was erst im April 2 Jahre wird, wird eher nicht schon im August vorher einen Platz bekommen, sondern dann erst ein Jahr später. Klar, dann ist das Kind auch fast 3 Jahre. Das muss aber kein Schaden sein.


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