fleur.mangoo
Hallo nochmal. Mir ist noch eine wichtige Frage aufgekommen. Sollte bei meiner Tätigkeit im Krankenhaus ein BV unumgänglich sein,wie verhält es sich mit meinem Gehalt? Ich arbeite als Krankenschwester Teilzeit 20Std.und habe ein Grundgehalt ohne Zulagen von 800Euro. Durch ZulageIch bekomme weiterhin meine durchschnittlichen Zulagen der letzten 3 Monate vor dem BV gezahlt! Durch Wochenendzulagen,vielen Überstundenzulagen und Schichtzulagen verdiene ich meist 1300Euro netto. Wie wäre dann mein Gehalt im BV? Da würde ich wieder auf 800 Euro fallen? Das wäre schlimm und auch schlecht für die Aufrechnung später beim Elterngeld. Das wäre insgesamt ein großer Nachteil. Grüße und schon einmal Danke! Fleur
Hallo, wenn der Arbeitgeber Sie nicht umsetzen kann, bekommen Sie Mutterschaftslohn, das bedeutet, den Durchschnittslohn vor der Schwangerschaft, inklusive Zulagen. Die Zulagen müssen allerdings versteuert werden. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Die Zulagen werden in den Durchschnittslohn eingerechnet. Du solltest aber nicht auf das BV hoffen, sondern auf eine unschädliche Ersatztätigkeit, und die Umsetzung musst du akzeptieren. In jedem Fall bekommst du weiterhin dein Durchschnittsverdienst, nur werden die nicht erarbeiteten Zulagen versteuert.
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