Hallo Frau Bader,
Ich bin in der 16. SSW, der ET ist der 9.6.2018.
Erst seit dem 1. Oktober 2017 bin ich wieder in Elternteilzeit bei meinem Arbeitgeber beschäftigt (1.Kind geboren am 17.1.2016 - Elternzeit 3 Jahre) und verdiene im Monat 1016 Euro. Ich habe bereits drei Monatsgehälter erhalten, da die Auszahlung bei uns immer um den 15. des Monats ist.
Gestern, also am 18.12.2017, hat meine Frauenärztin mir das individuelle Beschäftigungsverbot gem. 3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz bis zur Entbindung ausgestellt.
Dazu habe ich nun zwei Fragen:
1. Mit welchem Geldbetrag kann ich jetzt monatlich rechnen?
2. Muss ich bei irgendeiner Stelle die Zahlung beantragen oder läuft mit Abgabe des Beschäftigungsverbots alles automatisch weiter?
Vielen Dank für Ihre Hilfe und schöne Festtage.
von
Hasenschatz
am 19.12.2017, 09:29
Antwort auf:
Individuelles Beschäftigungsverbot gem. 3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz - Geldbetrag
Hallo,
Sie bekommen monatlich das, was Sie ohne Beschäftigungsverbot erhalten würden und da brauchen Sie auch keinen Antrag zu stellen, das läuft automatisch.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.12.2017
Antwort auf:
Individuelles Beschäftigungsverbot gem. 3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz - Geldbetrag
Du bekommst dein "Gehalt" in voller Höhe bis zum Anfang des Mutterschutzes. Theoretisch musst du das nirgendwo melden. Dein Arbeitgeber kann sich das Geld von der Krankenkasse zurück holen, muss es dir aber erstmal zahlen. Voraussetzung ist ein laufender Arbeitsvertrag bis mindestens zum Mutterschutz. Während des Mutterschutzes erhältst du Mutterschaftsgeld ( max 13 Euro pro Tag sind das glaube ich) + zugabe vom Arbeitgeber so dass du auch während des Mutterschutzes bis 8 Wochen nach der Geburt in Summe das selbe Geld wie jetzt monatlich zur Verfügung hast
von
Monti
am 19.12.2017, 15:01