Beschäftigungsverbot, neues Mutterschutzgesetz

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot, neues Mutterschutzgesetz

Hallo Frau Bader. Mein AG schickt mich ins BV wegen gefährdendem Kontakt während meiner Tätigkeit. Das kommt ganz günstig für ihn, da er so den Vertrag eines Kollegen verlängeren und diesen behalten kann. Nach neuem Mutterschutzgesetz soll ja der AG aber dringlich einen sicheren Arbeitsplatz suchen und anbieten. Aber was, wenn er das von sich aus nicht tut oder lieber nicht tut? Und kann der Ersatzarbeitsplatz auch in einer völlig anderen Abteilung im Unternehmen sein, als die für die mein Arbeitsvertrag gilt? Was kann MIR passieren, wenn nicht dringlich ein Ersatzarbeitsplatz gesucht wird? Wie und in welchem Umfang wird das kontrolliert? Oder ist dann nur der AG derjenige, der in Regress genommen wird? Dankeschön

von Glücksfee am 02.01.2018, 22:04



Antwort auf: Beschäftigungsverbot, neues Mutterschutzgesetz

Hallo, wenn er es nicht tut u die KK nicht widerspricht, müssen Sie nichts tun. Er darf Sie aber auch in eine andere Abteilung versetzen, die Tätigkeit muss aber zumutbar sein. So darf er zB eine Ärztin nicht den ganzen Tag Klos putzen lassen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.01.2018



Antwort auf: Beschäftigungsverbot, neues Mutterschutzgesetz

nach dem neuen gesetzt kannst du das BV ablehnen und weiter arbeiten! dir selber kann nix passieren wenn er das nicht ordentlich macht, vorausgesetzt die gefährdungsbeurteilung läuft ordnungsgemäß. und richtig, er MUSS dir einen ersatzarbeitsplatz zuteilen, der auch in eine andren abteilung sein kann.

von mellomania am 02.01.2018, 22:18



Antwort auf: Beschäftigungsverbot, neues Mutterschutzgesetz

Es ist u.a. die Zielsetzung im neuen Mutterschutzrecht, der Frau das Recht auf Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit zu sichern. Die Frau soll durch den Mutterschutz nicht mehr als nötig durch Schutzmaßnahmen eingeschränkt oder gar an der Ausübung ihrer Tätigkeit gehindert werden. Die Rangfolge der Maßnahmen ist vorgeschrieben: Änderung der Arbeitsbedingungen/Arbeitszeiten. Wenn das nicht geht, dann Umsetzung. Wenn das nicht geht, Teilfreistellung oder Freistellung. Wenn in derselben Abteilung keine Weiterbeschäftigung möglich ist, darf der AG selbstverständlich überall innerhalb des Unternehmens umsetzen. Wenn du die Weiterbeschäftigung einfordern willst, würde ich als erstes das Gepräch suchen und aufs MuSchG verweisen und wenn der AG nicht einlenkt, dann die Aufsichtsbehörde um Unterstützung bitten. Natürlich ließe sich das auch beim Arbeitsgericht durchsetzen. Ein anderes Druckmittel wäre, wenn du deiner Krankenkasse (U2) mitteilst, dass dein AG eine Umsetzmöglichkeit hat, sie dir aber nicht gewähren möchte. Das könnte dann aber das Arbeitsklima belasten, weil der AG möglicherweise keine Erstattung der Gehälter bekommt und auf den Kosten sitzen bleibt.

Mitglied inaktiv - 02.01.2018, 22:23



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Beschäftigungsverbot im neuen Mutterschutzgesetz

Sehr geehrte Frau Bader, im neunen Mutterschutzgesetz steht in §6 Abs 1 die neue Regelung bei vorzeitiger Geburt. Bisher war es so, daß die 6 Wochen MuSchu VOR der Geburt ja freiwillig waren. Wenn man nun vorzeitig entbindet (Beispiel: 2 Wochen vor ET), dann werden diese 2 Wochen an die bisherigen 8 Wochen nach der Geburt angehängt, also wer...


Beschäftigungsverbot nach Mutterschutzgesetz

Hallo; Ich habe da mal eine Frage, bin nun in der 9. Woche Schwanger und habe dies meinem Arbeitgeber ( wegen zunehmender Probleme bei der Arbeit) auch mitgeteilt. Meine Arbeitszeit ist unveränderbar vor 6.00 Uhr morgens ( trage Zeitungen aus) Meine Arbeitgeber informierte mich dass er mich demnach wohl alsbald "freistellen" müsste- da ja nach M...


Mutterschutzgesetz - Beschäftigungsverbot früher?

Hallo Frau Bader, evtl könnt Sie mir hier weiterhelfen. Ab Januar 16 fallen bei uns 3 Stellen weg, nun war es natürlich einfach meine zu streichen, da ich ja ab Mai in Mutterschutz soll. Ich sollte dann nur noch 9 Stunden meine „Zeit“ absitzen in dem Sinn, gibt es hier die Möglichkeit früher in den Mutterschutz zu gehen? Im Internet habe i...


Mutterschutzgesetz Beschäftigungsverbot Geldeinbußen wegen fehlender Zulagen

Hallo nochmal. Mir ist noch eine wichtige Frage aufgekommen. Sollte bei meiner Tätigkeit im Krankenhaus ein BV unumgänglich sein,wie verhält es sich mit meinem Gehalt? Ich arbeite als Krankenschwester Teilzeit 20Std.und habe ein Grundgehalt ohne Zulagen von 800Euro. Durch ZulageIch bekomme weiterhin meine durchschnittlichen Zulagen der...


Individuelles Beschäftigungsverbot gem. 3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz - Geldbetrag

Hallo Frau Bader, Ich bin in der 16. SSW, der ET ist der 9.6.2018. Erst seit dem 1. Oktober 2017 bin ich wieder in Elternteilzeit bei meinem Arbeitgeber beschäftigt (1.Kind geboren am 17.1.2016 - Elternzeit 3 Jahre) und verdiene im Monat 1016 Euro. Ich habe bereits drei Monatsgehälter erhalten, da die Auszahlung bei uns immer um den 15. des M...


Beschäftigungsverbot elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, In der heutigen Zeit muss man ja leider ganz genau rechnen, wie man es am besten macht mit dem Thema Nachwuchs... Jetzt ist es so, dass wir letztes Jahr im Juli unser erstes Baby bekommen haben und liebend gerne ein zweites Baby haben möchten. Ich habe 2 Jahre elternzeit und 1 Jahr Elterngeld beantragt.  Wie läuft...


Urlaubstage im teilzeit beschäftigungsverbot

Hallo ich arbeite eigentlich 75% mit einer 5-tage woche nun bin ich im teilzeit beschäftigungsverbot mit 50% und einer 4 tage woche. Wenn ich es richtig verstanden habe müsste ich ja weiterhin den vollen urlaubssnspruch für die 5 Tage woche haben oder ? Aber wie ist es wenn ich jetzt Urlaub nehme? Muss ich dann 5 oder 4 Tage für eine Woche Urlaub ...


Beschäftigungsverbot - Neuer Arbeitsvertrag nach Ausbildung - Bemessungsgrundlage Lohnfortzahlung

Sehr geehrte Frau Bader, Ich wuerde mich gerne mit einem Anliegen an Sie richten.  Ich habe meine Ausbildung bei meinem jetzigen Arbeitgeber als Sozialbpaedagogische Assistenz (KITA) im Maerz beendet. Ich habe seit 1. April bei dem selben Arbeitgeber einen unbefristeten Vollzeitvertrag unterschireben.  Jetzt wurde eine Schwangerschaft bei...


Beschäftigungsverbot

Hallo Ich arbeite als Erzieherin , 20 Std pro woche. möchte jetzt aber auf 30 Std erhöhen , weil ich schwanger bin und dann ein komplettes Beschäftigungs Verbot bekomme. wie wird dann mein Gehalt im Beschäftigungsverbot berechnet?   desweitwren gibt es ab August vllt eine Gehaltserhöhung für alle. bekomme ich die direkt auch oder er...


Beschäftigungsverbot nach erfolgreicher Wiedereingliederung

Guten Morgen Frau Bader, ich würde gerne fragen was ich als Entlohnung während eines Beschäftigungsverbotes erwarten kann, da ich die Monate vor der Schwangerschaft langzeitkrank bzw. mich am wiedereingliedern war, ich es aber so verstanden habe, dass der Mutterschutzlohn anhand der letzten drei Monate VOR der Schwangerschaft ausgerechnet wird....