Hallo Frau Bader,
evtl könnt Sie mir hier weiterhelfen.
Ab Januar 16 fallen bei uns 3 Stellen weg, nun war es natürlich einfach meine zu streichen, da ich ja ab Mai in Mutterschutz soll.
Ich sollte dann nur noch 9 Stunden meine „Zeit“ absitzen in dem Sinn, gibt es hier die Möglichkeit früher in den Mutterschutz zu gehen?
Im Internet habe ich gelesen, dass gerade Zwillingsschwangere ab der 20. SSW einen höhren Anspruch haben. Ich arbeite momentan als Telefonistin und möchte nun nicht kurz vor dem Mutterschutz noch neue Dinge lernen müssen und mich zu sehr stressen.
Vllt können Sie mir tipps geben wie ich schneller zu einem Beschäftigungsverbot kommen kann?
Liebe Grüße
von
MercSweety
am 14.12.2015, 13:11
Antwort auf:
Mutterschutzgesetz - Beschäftigungsverbot früher?
Hallo,
ein BV bekommt man, wenn auf der Arbeit eine gefahr für Mutter u Kind besteht. Das kann ich hier nicht sehen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.12.2015
Antwort auf:
Mutterschutzgesetz - Beschäftigungsverbot früher?
Du bittest allen Ernstes eine Anwältin Dir bei einer Straftat ( Betrug ) zu helfen?
Krass.
Du könntest kündigen wenn Du keine Lust mehr hast zu arbeiten.
von
Sternenschnuppe
am 14.12.2015, 13:14
Antwort auf:
Mutterschutzgesetz - Beschäftigungsverbot früher?
die frage ist eher ob die stelle gestrichen werden darf wenn ich noch da bin ;)
von
MercSweety
am 14.12.2015, 13:25
Antwort auf:
Mutterschutzgesetz - Beschäftigungsverbot früher?
Sehr mysteriös, Deine getippten Buchstaben ergaben diese Frage :
"Vllt können Sie mir tipps geben wie ich schneller zu einem Beschäftigungsverbot kommen kann?"
Zu der Alibinachfrage : Ja, darf er, wenn er es betrieblich begründen kann.
von
Sternenschnuppe
am 14.12.2015, 13:30
Antwort auf:
Mutterschutzgesetz - Beschäftigungsverbot früher?
Der AG darf dich jederzeit entgeltlich freistellen. Dafür benötigt er kein BV. Das darf er eh nur ausstellen wenn die Arbeit eine Gefahr darstellt, was man beim Telefonieren wohl eher nicht erwarten braucht.
Der Arzt kann im Gegenzug auch krankschreiben oder wenn extreme Gefährdung dar liegt, auch ein BV aussprechen. Fraglich ist halt, ist das nötig "nur" wegen Zwillingsschwangerschaft.
Ansonsten bleibt dir halt nur übrig die 9 Std abzusitzen, gibt bei weitem schlimmeres.
Mitglied inaktiv - 14.12.2015, 17:44