Beschäftigungsverbot nach Mutterschutzgesetz

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot nach Mutterschutzgesetz

Hallo; Ich habe da mal eine Frage, bin nun in der 9. Woche Schwanger und habe dies meinem Arbeitgeber ( wegen zunehmender Probleme bei der Arbeit) auch mitgeteilt. Meine Arbeitszeit ist unveränderbar vor 6.00 Uhr morgens ( trage Zeitungen aus) Meine Arbeitgeber informierte mich dass er mich demnach wohl alsbald "freistellen" müsste- da ja nach Mutterschutzgesetz ein BV besteht- was mir durch meinen Probleme beim gehen längerer Strecken entgegen käme. Nun meine Frage: wie lange hat mein Arbeitgeber Zeit das BV in Kraft treten zu lassen ( so wie das bei mir durch klang wollte er dass ich einen Nachfolger einlerne- den er aber erst suchen müsse ( kann also dauern...). Möchte nur ungern meinen Krümel gefährden. mfg LadyFlo

von LadyFLo am 05.09.2011, 07:54



Antwort auf: Beschäftigungsverbot nach Mutterschutzgesetz

Hallo, Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden (§ 8 MuSchG). Und das gilt SOFORT ab Mitteilung der SchwS Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.09.2011



Antwort auf: Beschäftigungsverbot nach Mutterschutzgesetz

ok- gut zu wissen. wie sollte ich mich dann verhalten- er wollte wohl heute Vormittag sich bei mir melden- möchte nur nach Möglichkeit Nach der SS wieder austragen gehen wenn ich mich zu weit vorwage ist das passe

von LadyFLo am 05.09.2011, 09:36



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