Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mutterschutz als Studentin

Frage: Mutterschutz als Studentin

Lena0602

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Hallo, ich habe am 15. Oktober meinen errechneten ET. Eine Woche später fängt mein Studium an, das ich in reduzierter Form mit ca. fünf Stunden pro Woche wahrnehmen möchte. Da ich unsicher bin, ob ich so kurz nach der Geburt wieder fit bin, ist meine Frage, ob ich mich auf den Mutterschutz stützen kann, falls ich ein paar Seminare in den ersten Wochen nicht besuchen kann? Gilt der Mutterschutz auch für Studenten? Und wenn ja, wo kann ich schriftliche Informationen hierzu bekommen? Vielen Dank für Ihre Antwort Lena


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das Mutterschutzgesetz gilt nur für Arbeitnehmerinnen. Bei Rücksprachen zeigen sich die Universität in der Regel aber kulant. Liebe Grüße, NB


Lina_100

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Auf der Homepage der Uni. Das MuSchG gilt nicht unmittelbar, aber vieleHochschulen wenden es entsprechend an. Suchen Sie dort unter dem Stichwort "Studieren mit Kind". VG


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