Mitglied inaktiv
Ich bin Gleichstellungsbeauftragte (nicht hauptamtlich) an einer Kunsthochschule. Hier gilt die Gepflogenheit, Schwangere generell ab der 6.Woche vor der Geburt nicht mehr in den grafischen Werkstätten arbeiten zu lassen, auch wenn diese Arbeiten keine großen körperlichen Belastungen beinhalten und auf eventuelle Gefährdungsmöglichkeiten hingewiesen wurde. Ist dies rechtens? Ich empfinde dies als eine Beschneidung des Rechts der Schwangeren.
Hallo, haben Sie einen Arbeitsvertrag? Dann dürfen Sie doch sowieso 6 Wochen vor der Geburt nicht arbeiten. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Es geht mir in diesem Fall nicht um das Recht der Angestellten sondern das der Studentinnen. Diese haben üblicherweise mit der Hochschule einen Ausbildungsvertrag. Wenn Sie die Möglichkeit der Ausbildung auch in der Zeit des Mutterschutzes wahrnehmen möchten (also auch in Labors und Werkstätten arbeiten, ist die erlaubt?
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