Muss AG bei Beschäftigungsverbot zahlen, wenn ich gar nicht erst antreten kann?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Muss AG bei Beschäftigungsverbot zahlen, wenn ich gar nicht erst antreten kann?

Sehr geehrte Frau Bader, bin in einer blöden Lage. Ich habe vor kurzem ein Vorstellungsgespräch gehabt und jetzt wurde mir die Stelle zugesagt. Jetzt bin ich aber schwanger und meine Ärztin will mir sofort ein Beschäftigungsverbot ausstellen. Jetzt habe ich aber schon mündlich zugesagt und den Vertrag auch schon erhalten. Dieser ist aber noch nicht gegengezeichnet worden. Nun meine Frage: Hat der Vertrag jetzt schon Bestand? Muss der "zukünftige" AG während des Beschäftigungsverbot zahlen oder habe ich keinen Anspruch, weil ich ja noch gar nicht gearbeitet habe? Mein Antrittsdatum wäre der 1. bzw. 4. März, aber ich würde ja, wie gesagt, gar nicht antreten können. Möchte den AG auch schnell informieren, damit er sich sofort um einen Ersatz kümmern kann. Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort! Ich hoffe, Sie können mir schnell weiterhelfen! MfG

von Tanja312 am 13.02.2013, 13:21



Antwort auf: Muss AG bei Beschäftigungsverbot zahlen, wenn ich gar nicht erst antreten kann?

Hallo, wenn erst der Vertrag und dann die SchwS war, ist doch alles gut. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.02.2013



Antwort auf: Muss AG bei Beschäftigungsverbot zahlen, wenn ich gar nicht erst antreten kann?

Hallo Frau Bader, habe mich wohl etwas missverständlich ausgedrückt. Entschuldigung- das war nicht meine Absicht. Die Schwangerschaft bestand schon (7./8. woche), ist also nicht erst nach dem Vertrag entstanden. Hatte aber auch schon eine Fehlgeburt davor und weiss nun auch nicht, ob es diesmal wirklich klappen wird. Wie verhält es sich dann? Ich nehme an, gegenteilig zu dem, was sie zuvor geantwortet haben? Danke für Ihre Antwort

von Tanja312 am 17.02.2013, 22:23



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