Sehr geehrte Frau Bader, bin in einer blöden Lage. Ich habe vor kurzem ein Vorstellungsgespräch gehabt und jetzt wurde mir die Stelle zugesagt. Jetzt bin ich aber schwanger und meine Ärztin will mir sofort ein Beschäftigungsverbot ausstellen. Jetzt habe ich aber schon mündlich zugesagt und den Vertrag auch schon erhalten. Dieser ist aber noch nicht gegengezeichnet worden. Nun meine Frage: Hat der Vertrag jetzt schon Bestand? Muss der "zukünftige" AG während des Beschäftigungsverbot zahlen oder habe ich keinen Anspruch, weil ich ja noch gar nicht gearbeitet habe? Mein Antrittsdatum wäre der 1. bzw. 4. März, aber ich würde ja, wie gesagt, gar nicht antreten können. Möchte den AG auch schnell informieren, damit er sich sofort um einen Ersatz kümmern kann. Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort! Ich hoffe, Sie können mir schnell weiterhelfen! MfG
von Tanja312 am 13.02.2013, 13:21