Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Läuft eine Eingewöhnung so ab?

Frage: Läuft eine Eingewöhnung so ab?

DJ06.07

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Hallo, ich habe die Eingewöhnung mit meiner Tochter vor ca. 2 Wochen begonnen. Ihr Vertrag, beginnt allerdings erst am 01.07.18, jetzt ist es jedoch so, dass ich die ganze Eingewöhnungszeit im Nebenzimmer verbringen muss. Selbst das Telefonieren außerhalb des Tores worde mir untersagt. Ich selbst habe schon einige Eingewöhnungen miterlebt, in meinen Praktika, und immer durften die Eltern sie Kita verlassen und ihre Kinder nach 2/3 Stunden je nach dem, wieder abholen. Hier scheint dies aber nicht zu funktionieren, was ich nicht verstehe. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es keinen vorvertrag oder ein anderes Schreiben gibt, das mir das erlaubt. Ist das richtig so wie die Leiterin das handhabt? Mfg Janina


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn der Vertrag erst am 1. Juli beginnt, haben Sie Glück, dass dann nicht auch erst die Eingewöhnung beginnt. es geht dem Kindergarten dann vielleicht doch um die Haftung. Liebe Grüße NB


cube

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Wie die Eingewöhnung ablaufen wird, hast du doch aber sicher vor Unterschrift mal gefragt, oder? In unserem Vertrag wurde diese auch nicht explizit in ihren Einzelnen Schritten dargelegt, aber es gab ein Gespräch darüber bzw. es wurde im Konzept erwähnt, nach welchem Modell eingewöhnt wird.Dementsprechend kann die Kita das handhaben, wie es ihrem Konzept entspricht. Abgesehen davon: es ist doch genau richtig, dass du während der ersten zeit der Eingewöhnung in direkter Nähe sein sollt. Falls dein Kind weint, kann du sofort kommen. So soll doch Vertrauen in die Kita aufgebaut werden. Ich persönlich kenne keine Kita hier im Umkreis, die den Eltern sagen würde, sie könnten ab dem ersten Tag schon für 2/3 Stunden weggehen.


Ally79

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Das ist vermutlich auch eine rechtliche Sache. Dein Kind ist ja offiziell noch gar nicht in der Kita aufgenommen. Du hast also eher Glück, dass die Eingewöhnung nicht erst ab 1.7. stattfindet. Das machen die meisten Einrichtungen so. D.h. dein Kind läuft auch noch nicht über den normalen Versicherungsschutz. Deine Anwesenheit ist somit notwendig. Im Übrigen heißt Eingewöhnungszeit immer, dass man auf Abruf bereit sein muss. Zahlt ihr denn überhaupt schon Gebühren?


Mitglied inaktiv

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Ist doch logisch. Da dein Vertrag erst ab 1.7. läuft ist dein Kind erst ab da gemeldet und versichert. Und so lange das Kind offiziell nicht in die Kita geht darfst du das Gebäude nicht verlassen weil eigentlich du die Aufsichtspflicht hast. Und da du wahrscheinlich noch keine Kita-Gebühr bezahlst hast du sowieso kein "Recht" darauf dein Kind ohne dich dort sein zu lassen. Ich finde es merkwürdig dass die Kita vor Aufnahme des Kindes mit der Eingewöhnung beginnt (so was führt nur zu Ärger) aber das ist ja nicht das Thema. Jeckyll


Felica

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Das legt jede Einrichtung für sich fest. Eine festlegung so und nicht anders hat das abzulaufen gibt es nicht. Du kannst auch dankbar sein das die Eingewöhnung bereits jetzt schon läuft. Antecht hättest du eigentlich erst ab dem 1.07. Den dann und nicht vorher beginnt dein Vertrag. Also ist es das mindeste das du wohl auch in der Einrichtung bleibst. Außerdem ist es eher selten so das junge Kinder sich schon über Stunden trennen von der Mutter. Bei älteren eher, du schreibst aber nichts zum Alter.


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