Hallo Frau Bader,
Ich befinde mich aktuell in Elternzeit, habe 2 Jahre beantragt und wollte jetzt ab Januar nach dem ersten Jahr wieder mit 20 std. Einsteigen. Es gab einige Änderungen in der Firma, u.a. Auch abteilungsschließungen. Meine Frage, befinde ich mich in dem kompletten 2ten Jahr in dem ich dann auf 20 std arbeiten würde in einem Kündigungsschutz und bin unkündbar? Oder gibt es da irgendwelche Sonderregelungen? Auf was muss ich achten?
Liebe Grüße
Maja
von
Rabenschnabelfortsatz
am 03.11.2017, 21:46
Antwort auf:
Kündigungsschutz
Hallo,
ja, Sie haben Kündigungsschutz. Sie sollten, wenn Sie weiter TZ arbeiten wollen, auch noch das 3. Jahr beantragen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.11.2017
Antwort auf:
Kündigungsschutz
Während der Elternzeit, auch wenn du während dieser arbeitest, hast du Kündigungsschutz.
"Unkündbar" ist man quasi nie. Mit Zustimmung der zuständigen Behörde(!) ist in begründeten Fällen(!) eine Kündigung immer möglich.
von
chrissicat
am 04.11.2017, 13:02
Antwort auf:
Kündigungsschutz
Habe ich irgendeine Möglichkeit die Elternzeit noch auf 3 Jahre zu verlängen wenn mein Arbeitgeber es mit verwehrt ?
von
Rabenschnabelfortsatz
am 07.11.2017, 06:34