Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigungsschutz

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kündigungsschutz

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ich habe bei meiner firma zum 30.11.2004 gekündigt. ab dem 01.12.2004 beginne ich einen neuen job, welcher bis zum 31.12.2007 befristet ist. die probezeit beträgt ein halbes jahr. nun habe ich festgestellt, dass ich schwanger bin. frage: kann mir mein neuer arbeitgeber in der probeziet kündigen (befristetr vertrag) oder genieße ich als schwanger kündigungsschutz????


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ob Sie in der Probezeit kündbar sind, hängt vom Vertrag ab. Entweder Befristung auf Probezeit und dann neuer Vertrag= AG kann mit Probezeit beenden "Normale" Probezeit, also einfach nur Kündigungserleichterung= keine Kü in SS Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo, nein, er kann Dir auch in der Probezeit nicht kündigen. (ich wurde auch in der Probezeit schwanger.) Der Kündigungsschutz greift sofort. Gruss Nina


Mitglied inaktiv

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stimmt! war bei mir genauso. mein chef hat mir zwar gekündigt, aber ich hab vorm arbeitsgericht recht bekommen. gruß!


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