Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

kündigungsschutz in 2. Schwangerschaft?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: kündigungsschutz in 2. Schwangerschaft?

Mitglied inaktiv

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hallo Frau Bader! Ich bin jetzt im Erziehungsurlaub mit meinem Sohn, der am 31.10.03 geboren wurde. Am 30.10. 04 läuft mein Erziehungsjahr ab. Jetzt bin ich in der 8. Woche schwanger und der Entbindungstermin wird wohl der 22. Januar. Da ich nicht mehr an meine alte Arbeitsstelle zurückgehen werde, da wir fast 300km entfernt wohnen (weggezogen sind), weiß ich jetzt nicht wie das arbeitsrechtlich ablaufen wird. Darf mich mein Chef kündigen? Sollte ich ihm nicht erzählen, dass ich schwanger bin, damit er mich kündigt, damit ich Arbeitslosengeld bekomme bis Januar. Oder soll ich kündigen? Wenn ich nicht gekündigt werden darf, dort aber nicht arbeiten kann, soll ich mich dann krankschreiben lassen? Würde ich dann trotzdem wieder gehalt bekommen und Mutterschaftsgeld? Das ist alles so kompliziert, sie werden mir bestimmt nicht viel weiterhelfen können/dürfen. Aber vielleicht können sie mir ja einen Tip geben, wo ich mich beraten lassen kann. Vielen Dank, Bianka


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich stimme meiner Vorrednerin zu. AM besten ist die Verlängerung vom EU. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Also: Du hast mehrere Möglichkeiten: - selbst Kündigen. Der AG kann Dir aufgrund der SS nicht kündigen. - Den AG bitten, die Elternezti zu verlängern, da Du sowieso wieder Schwanger bist, kann ihm das nur recht sein. - Krank schreiben??? Warum??? Ich hoffe nicht, daß Du am 30.10.04 krank bist, also wozu krank schreiben??? Viele Grüße Désirée


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