Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung vor Elternzeit

Frage: Kündigung vor Elternzeit

Tomekk

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Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zu Kündigungen vor der Elternzeit. Ich bin in einem Angestelltenverhältnis mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende. Ich möchte im Monat März 2018 ein Monat in Elternzeit und mein Job zum 01.04.2018 wechseln. Jetzt meine Frage. Kann ich mein Job wie vertraglich vereinbart im Januar 2018 zum 31.03.2018 kündigen und parallel Elternzeit beantragen. Somit wäre mein letzter Arbeitsmonat in der Elternzeit. Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen. Liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie den Vertrag zum ende der EZ kündigen wollen, beträgt die Frist 3 Mo. Beachten Sie, dass die EZ in LM des Kindes gemessen wird. Die EZ endet also nur zum Ende des Monats, wenn das Kind dann auch geboren sind. Wenn das Kind aber zB am 21. geboren wird können Sie mit der vertraglichen Frist zum Monatsende kündigen Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Jein! Zum Ende der EZ beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate - egal was vertraglich vereinbart ist. O du grundsätzlich EZ melden kannst hängt zudem davon ab wie alt das Kind ist bzw besser gesagt wann genau es geboren worden ist. Davon ab, falls du planst auch EG zu beziehen, das wirst du nicht bekommen bzw musst es zurück zahlen. Erstens muss man ganze LEBENSmonate nehmen, nicht Kalendermonate, zweitens mindestens 2 volle Lebensmonate und drittens darf das Kind nicht älter wie 14 Monate sein bis diese vollendet sind. EZ selbst ist unentgeltlich und da geht auch nur ein Monat, mit zudem jeden beliebigen Datum solange man einen grundsätzlichen Anspruch hat.


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