Ceylan
Hallo Frau Bader, ich bin bis august 2019 in elternzeit und arbeite bei meinem vorherigen arbeitgeber seit 7 monaten als basis jobberin. Vorher hatte ich teilzeit unbefristetes arbeitsverhältnisNun bin ich wieder schwanger. Bei der ersten schwangerschaft habe ich von meiner FA arbeitsverbot für bestimmte tätigkeiten bekommen (bin zahnmedizinische fachangestellte). Ich könnte büro tätigkeiten machen aber damals wollte das mein chef nicht und hat mich dann frei gestellt. Ich habe bis zum mutterschutz noch meine lohnfortzahlung bekommen. Bekomme ich diese mal auch lohnfortzahlung bis zum mutterschutz wenn FA und chef wieder so entscheiden wie beim ersten mal, da ich ja jetzt basis dort arbeite? Vielen dank im voraus Ceylan
Hallo, auch als Minijober bekommen Sie in einem eventuellen Beschäftigungsverbote nun weiter. Ihr Chef ist aber nach der neuen Gesetzeslage gehalten, Sie umzusetzen. Liebe Grüße NB
mellomania
der arbeitsplatz obliegt deinem AG! DER alleine hat zu entscheiden, ob eine gefahr besteht bei deinem job und ob er dich im büro einsetzen kann. erst wenn ER sagt, er hat keine adäquate ersatztätigkeit, spricht ER ein bv aus. die ärztin hat da überhaupt nichts mit zureden!! der AG muss die gefärhdungsbeurteilung durchführen und dann entscheiden. wenn er ein bv auspricht, erhälst du weiterhin den lohn, den du ohne bv bekommen würdest. hat er jedoch ersatztätigkeit für dich, musst du diese annehmen!
Ceylan
Hallo mellomania, Doch tatsächlich kann die FA für bestimmte Tätigkeiten einen BV aushändigen was damals bei mir der fall war.ich bin zahnarzthelferin. Ich habe von meiner FA einen BV für röntgen (gefährlich für das baby),assistenz und instrumenten aufbereitung (infektionsgefahr) bekommen, eben nur bürotätigkeiten konnte sie nicht freistellen das tat dann mein chef. LG
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