Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

krank während/nach der elternzeit

Frage: krank während/nach der elternzeit

tanja122014

Beitrag melden

Danke Frau Bader, sie haben aber nicht auf meine eigentliche Frage geantwortet. Die ganze Vorgeschichte spielt jetzt keine Rolle mehr. Meine Frage ist, darf der Arbeitgeber mir kündigen, wenn ich ihm jetzt eine Krankmeldung während der Elternzeit vorlege, die auch noch danach weiter verlängert wird. Gilt der Arbeitsplatz dann nach der Elternzeit als angetreten, trotz AU? Wie sieht da die Rechtslage aus. Danke nochmal.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, die Krankmeldung spielt in der EZ keine Rolle. Nach der EZ schon, dann aber eien Erstbescheinigung (sonst verlieren Sie die 6 Wo.). Kündigen kann er erst nach der EZ Liebe Grüße NB


mellomania

Beitrag melden

du kannst währen der elternzeit keine krankmeldung reinreichen. kannst du danach arbeiten? hast du am ersten tag nach der elternzeit betruung fürs kind und könntest du ohne au arbeiten?


Ally79

Beitrag melden

Sie hat doch deine Frage beantwortet. Wenn du zum Ende der Elternzeit keinen Betreuungsplatz gemäß deinen Arbeitszeiten vorweisen kannst, kannst du nicht arbeiten gehen (ohne Krankheit). Somit hast du keinen Anspruch auf eine Krankschreibung, weil du ja gar nicht arbeitsfähig bist wegen der fehlenden Kinderbetreuung. Jede Krankschreibung ist deshalb nicht gültig. Somit musst du kündigen. Genau das hat Frau Bader dir aber schon geschrieben.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Die Frage war doch eindeutig beantwortet. Du hast keine Möglichkeit zu arbeiten, also keinen Anspruch auf Lohnersatzleistungen (Krankengeld). Du kannst nicht auf Kosten des Arbeitgebers Zeit herausschinden um deine privaten Probleme zu lösen. Im übrigen bin ich der Meinung, dass man auch mit Home Office nicht ständig mit Kleinkind auf dem Schoß arbeiten kann. Oder nur die Nacht durcharbeiten und tags das Kind betreuen. Das ist doch nicht praktikabel. Ich kann verstehen, dass dein Chef auf Anwesenheit pocht, wenn du keine Betreuung hast. Er hat vielleicht einfach keine Lust dich dafür zu bezahlen, dass du zu Hause dein Kind betreust.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Ich gehe am 18.januar wieder arbeiten,wie ist das mit dem Gehalt? Gehalt bekommen wir immer am 15. Das Elterngeld habe ich immer am 1. Bekommen für den Zeitraum vom 17.-17. Bekomme ich es dann auch am 15.janaur oder erst ein Monat später zu meinem Gehalt für Feburar?

Hallo Frau Bader, Ab August, nach der Elternzeit mit meinem 1. Kind, würde ich gerne in eine Brückenteilzeit gehen. Sollte ich während der laufenden Brückenteilzeit eventuell wieder schwanger werden, kann ich dann nach der Elternzeit von Kind 2 den Beschäftigungsumfang der laufenden Brückenteilzeit weiter reduzieren, oder muss ich bis zum E ...

Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zu Krank sein im Urlaub. Und zwar... ... nehme ich zur Zeit meinen Resturlaub nach meiner Elternzeit. Nun bin ich aber leider erkrankt. Wie verhält sich das mit meinem Urlaub, wenn ich mich krank schreiben lassen sollte? Wird mir der Resturlaub genauso wieder gut geschrieben, als wenn ich im normalen Beru ...

Guten Tag, Im Januar läuft meine Elternzeit aus. Ich arbeite seit ca2 Jahren wieder in der selben Firma auf minijob basis jeden Samstag. Nach Fragen, is mein vorheriger Vertrag (noch einiges an Überstunden und Urlaub) still gelegt für weitere 2 Jahre. Da ich weiter nur Samstag arbeiten kann. Da ich gefragt hatte ob man die Überstunden und den U ...

Hallo zusammen, ich stehe vor einer Herausforderung: Bald endet meine Elternzeit und ich muss wieder vollzeit arbeiten. Leider lehnt mein Arbeitgeber meinen Wunsch nach einer vorübergehenden Teilzeittätigkeit von 30 Stunden am Nachmittag ab. Das Hauptproblem ist dabei nicht das Geld, sondern die Kündigungsfrist von drei Monaten. Ich habe fol ...

Hallo Frau Bader ich war ein Jahr in elternzeit . Ich bin seit 5 Tagen aus der Elternzeit raus und arbeite seit 3 Tagen . ich musste viel Ware schleppen und veräumen die letzten drei Tage und das ist täglich bei uns so . achteinhalb Stunden geht eine Schicht uns stehen 30 Minuten Pause zu die wir aber nicht in Anspruch nehmen können da ...

Hallo Frau Bader ich war ein Jahr in elternzeit . Ich bin seit 5 Tagen aus der Elternzeit raus und arbeite seit 3 Tagen . ich musste viel Ware schleppen und veräumen die letzten drei Tage und das ist täglich bei uns so . achteinhalb Stunden geht eine Schicht uns stehen 30 Minuten Pause zu die wir aber nicht in Anspruch nehmen können da ...

Guten Abend, im Oktober 2017 habe ich meinen Beruf als Gesundheits- und Krankenpflegerin aufgenommen (Erfahrungsstufe 2) und im August 2019 wurde ich Schichtleitung. Aufgrund der neuen Position wurde meine Erfahrungsstufe zurück auf Beginn der Stufe 2 gerückt.  Ich plane jetzt die Elternzeit frühzeitig zu verlassen und wieder als Gesundheits- ...

Hallo Frau Bader, wie gewünscht, hier noch einmal etwas detaillierter: Tarifvertrag AVR-C Anlage 31 Einstellung als Gesundheits- und Krankenpflegerin zu Oktober 2017: Oktober 2017 bis Juli 2019 EG P7 E2 (lt. Gehaltsmitteilung 34 von 36 Monaten, da ich direkt mit E2 12 von 36 Monaten eingestiegen bin). Anschließend Beförderung zur Sc ...

Sehr geehrte Frau Bader, besteht die Möglichkeit, die Rechnungen als Selbstständige erst nach der Elternzeit zu stellen? Was kommt als Leistungszeitraum auf die Rechnung? Muss ich meine Arbeit als Selbstständige (Max. 1 Stunde am Tag) trotzdem bei der Elterngeldstelle melden? Vielen Dank im Voraus.