Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kinderwunsch trotz Befristetenvertrag

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kinderwunsch trotz Befristetenvertrag

heinzi

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Hallo Ich hätte mal eine Frage! (Habe August 2013 -2014 eine Meisterschule besucht schulisch) Ich arbeite seit sep. habe aber nur einen befristeten Vertrag auf Ein Jahr. Da ich aus gesundheitlichen Gründen die Pille abgesetzt habe und mein Unterbewusstsein nach einer Familie schreit, Habe ich jetzt angst Schwanger zu werden. Falls ich jetzt Schwanger werde. Habe ich Anspruch auf Elternzeit auch wenn ich nach dem Jahr arbeitslos bin ? soweit ich das verstanden habe können die mich ja nicht in der Probezeit Kündigen ?!?!?! Die Tatsache das ich nur einen befristeten Vertrag habe liegt mir schwer im Magen Ich fände es toll wenn sie mir diese Frage beantworten können LG Heinzi


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ihr Vertrag wird dann automatisch auslaufen, Sie haben keinen Kündigungsschutz. das Elterngeld berechnet sich nach dem Einkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt, unabhängig davon, ob der Arbeitsvertrag weiterbesteht. Wenn das Elterngeld jedoch rum ist, wird der Vater Unterhalt zahlen müssen. Wenn er das nicht kann, bleibt Hartz IV. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Er würde halt nicht verlängert werden mit ziemlicher Sicherheit. Aber nach dem Elterngeld steht es Dir frei Zuhause zu bleiben, wenn ihr Euch das leisten könnt und Du die Krankenkasse selbst zahlst oder in seine gehen kannst bei Ehe. Elternzeit gibt es nicht, denn Du hast keinen Arbeitgeber dann. Schwanger hast Du Kündigungsschutz, die Probezeit wäre also überstanden.


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