Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, mein Mann hat sich vor 2,5 Jahren von seinem deutschen Arbeitgeber fuer drei Jahre in die USA zue einer amerikanischen Tochtergesellschaft versetzen lassen. Letztes Jahr wurde unser Sohn hier in den USA geboren. Haben wir Anspruch auf Kindergeldzahlung? Und wenn ja, welches Amt ist fuer uns zustaendig? Hier in den USA erhalten wir keinen Zuschuss. Der Arbeitsvertrag meines Mannes mit dem deutschen Arbeitgeber ruht uebrigens, solange er bei der der amerikanischen Tochtergesellschaft der deutschen Firma beschaeftigt ist, mein Mann hat eine Beschaeftigungsgarantie bei der deutschen Firma fuer die Zeit nach unserem Aufenthalt. Erziehungsgeld haben wir uebrigens fuer die ersten sechs Monate erhalten. Danach aufgrund der Hoehe des Einkommens nicht mehr. Sandra
Hallo, wundert mich, daß das mit dem Erziehungsgeld geklappt hat, denn eigentlich ist Voraussetzung, daß ein Wohnsitz in Deutschland besteht (2. reicht u.U). Weiter unten kann man einen Beitrag bei ähnlicher Fallkostellation lesen, wo es nicht gewährt wurde. Ähnliches gilt für Kindergeld. N. Bader
Mitglied inaktiv
Hallo Sandra, da wir vielleicht nächstes Jahr auch für 3 Jahre in die USA wollen (bei den gleichen Voraussetzungen wie bei euch)würde mich mal interessieren wie und wo ihr das Erzeihungsgeld beantragt habt. War das kein Problem obwohl ihr in den USA lebt ???? Was muß man denn beachten ??? Natürlich bin ich auf die Antwort bezüglich des Kindergeldes gespannt, da es sich bei 4 Kindern schon lohnen würde. Viele Grüße Tatjana
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