Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kind und Alg II- Sperre

Frage: Kind und Alg II- Sperre

Mitglied inaktiv

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Hallo, das Jugendamt übernimmt die kosten für die kinderkrippe, in die meine tochter (2,5 jahre) halbtags geht, weil ich als 19jährige alleinerziehende noch unterstützung in der erziehung brauche und nach einem ausbildungsplatz suche. meine tochter und ich leben von alg II (insgesamt 530 € warmmiete und 150€ zum lebensunterhalt). die agentur für arbeit hat mir im feb. 06 eine arbeitsgelegenheit (1€- job) vorgeschlagen, die ich jedoch abgelehnt habe, weil mir das jugendamt nicht definitiv mitteilen konnte, ob dann auch weiterhin der besuch der krippe von ihnen finanziert wird. die krippe ist sehr teuer und wenn die kosten nicht weiter übernommen worden wären, wäre ich für 100€ arbeiten gegangen und hätte die krippe (211€) selbst zahlen müssen- das hätte ja keinen sinn gehabt! nun hab ich aber eine 3 monatige sperre bekommen, bei der mir auch das geld für die unterkunft gekürzt wurden. anstatt 680€ soll ich die nächsten 3 monate nur noch 197€ bekommen (bzw. dieses geld wird direkt an meinen vermieter überwiesen). ist dies überhaupt möglich, dass einer alleinerziehenden mit kind unter 3 die kosten für unterkunft und heizung so derart gekürzt werden? ich werde widerspruch einlegen, 1. weil ich nie schriftlich hatte, dass die kostenübernahme von der krippe durch eine arbeitsaufnahme nicht gefährdet ist und 2. weil ich sonst nicht über die runden komme. ich muss meinem vermieter rund 333 € überweisen (ca. mein kindergeld und das von meiner tochter), dann bleiben mir zum leben nur etwa 167€ im monat- davon kann ich nicht alles bezahlen, was anfällt- allein 35€ gehn wegen dem mittagessen in der krippe und 30€ wegen strom weg! bin total verzweifelt =(


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich würde Widerspruch einlegen und den Zusammenhang noch mal erklären. Sichern Sie doch zu, den Job zu machen unter der Bedingung, dass das Kind weiter untergebracht ist! Grds. ist eine kürzung bei Weigerung zulässig. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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ist auch diese drastische kürzung der aufwendungen für unterkunft und heizung zulässig?


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