Jamela86
Guten Tag! Ich bin in Elternzeit und beziehe ab März elterngeldplus. Ich beginne dann wieder mit meinem langjährigen Minijob. Auch in Vollzeitstelle möchte ich ab April wieder 5Std pro Woche arbeiten, vermutlich im Rahmen eines Midijobs, was aber noch mit meiner Chefin besprochen werden muss. Grundsätzlich war schon in der schwangerschaft klar, dass ich sowohl minijob als auch 3-5 Stunden in der Vollzeitstelle arbeiten möchte. Der Minijob ist im Arbeitsvertrag meiner Vollzeitstelle genehmigt. Müsste meine Chefin den Minijob in der Elternzeit erneut genehmigen, vorallem wenn ich mir mit ihr nicht einig werde? Meiner Meinung nach, sollten die Vertragsbedingungen auch für die Elternzeit gelten, auch wenn ich in der Zeit nicht bei meiner Hauptbeschäftigung tätig bin?! Vielen Dank schonmal im Voraus!
Hallo, beim gleichen AG? Liebe Grüße NB
Jamela86
Nein, beim Minijob arbeite ich seit ca 6 Jahren. Und bei der Hauptbeschäftigung seit etwas über einem Jahr. Habe das Gefühl dass es Ärger gibt, weil sie schon meinte ich könnte bei ihr mehr machen, sie hätte Vorrang. Es war im Vorfeld aber anders besprochen.
Jamela86
Bzw der Arbeitgeber des Minijobs ist natürlich der gleiche, wenn das gemeint war. Es handelt sich nicht um einen neuen Minijob. Mich belastet das Thema jetzt schon, weil ich bei meinem minijob schon längst fest für Ende März zugesagt habe.
Mitglied inaktiv
Dein Problem werden die 5 Std sein. meines Wissens nach musst Du mindestens 15 Std arbeiten, darfst aber mit beiden zusammen nicht mehr als 30 Std die Woche machen. Fraglich ist, ob sich ein AG einverstanden erklären muss dir eine TZ-Stelle zu geben, wenn Du bei IHM nicht mindestens die 15 Std machen kannst. Das solltest Du abklären.
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